BKA warnt vor neuer Erpresser-Schadsoftware
Erneut ist ein sogenannter „BKA-Trojaner“ mit erpresserischer Absicht im Umlauf, der den Computer sperrt und Nutzern auf dem Bildschirm eine vermeintliche Meldung des Bundeskriminalamtes vorgaukelt. Das BKA warnt vor einer neuen Variante dieser Ransomware.
Die Schadsoftware arbeitet nach dem typischen Schema: Ein infizierter Computer wird gesperrt und auf dem Bildschirm ist lediglich eine Meldung zu sehen, welche so gestaltet ist, dass diese auf den ersten Blick von einer offiziellen Behörde (hier BKA) zu stammen scheint. In dieser Meldung wird behauptet, dass der Computer für strafbare Handlungen genutzt worden sei und daher stillgelegt wurde. Gegen Zahlung eines Geldbetrags über Online-Bezahldienste wird eine Freigabe des Systems in Aussicht gestellt. Kriminelle versuchen somit Geld von verzweifelten Nutzern zu erpressen.
Im aktuellen Fall enthält das nicht schließbare Popup-Fenster mit BKA-Logo den Hinweis: „Die Funktionen Ihres Computers wurden aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt“. Als angeblich festgestellte Rechtsverletzung wird unter anderem „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen“ behauptet. Vier Fotos, die das BKA als „strafbewehrte jugendpornografische Darstellung“ einstuft, sollen der Meldung Nachdruck verleihen. Gegen eine Zahlung von 100 Euro über die Dienste Paysafecard oder uKash wird den Betroffenen eine Freigabe des Systems versprochen.
Hierbei handelt es sich um einen erneuten Versuch der digitalen Erpressung: „Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber der Meldung!“, erklärt die Pressestelle des BKA. Entsprechend sollen betroffene Internetnutzer auf keinen Fall der Zahlungsforderung nachkommen. Ohnehin sei wahrscheinlich, dass auch nach Zahlung ein regulärer Zugriff auf das Betriebssystem nicht möglich ist.
Das BKA empfiehlt als Sicherheitsmaßnahme sämtliche Software des Computers – insbesondere das Betriebssystem und die Anti-Viren-Software – stets auf aktuellem Stand zu halten, um das Risiko einer Infektion zu verringern. Bereits betroffene Nutzer verweist die Behörde auf die Webseiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter http://www.botfrei.de, wo Ratschläge zur Reinigung des Systems gegeben werden. Ferner weist das BKA darauf hin, dass eine „Sicherung der enthaltenen jugendpornografischen Abbildung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt“.