Google soll doch noch an Verlage zahlen
Google und Google News wären mit dem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz nicht mehr zulässig, erklärt der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf eine Anfrage des Bloggers Stefan Niggemeier. Das widerspricht einer gängigen Interpretation, nach der Google infolge der letzten Gesetzesänderung nicht betroffen ist.
Diese besagt, dass „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, allerdings sind die „kleinsten Textausschnitte“ nirgendwo präzise definiert. Dementsprechend kann momentan niemand mit letzter Gewissheit sagen, wie groß die Vorschau-Texte („Snippets“) sein dürfen, die Anbieter von Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie eben Google verwenden, ohne den Verlagen Lizenzgebühren entrichten zu müssen. Die derzeit populärste Ansicht besagt, dass Google vermutlich nicht von der aktuellen Regelung betroffen ist.
Bei den Verlagen sieht man das allerdings anders, die Länge der Snippets von Google und Google News wären nach Ansicht des BDZV ohne Lizenz nicht mehr rechtmäßig. Nicht erfasst werden von dem Leistungsschutzrecht demnach „kleinste Textausschnitte wie zum Beispiel Überschriften und einzelne Wörter“, alles was darüber hinausgeht jedoch schon – so interpretieren zumindest die Verlagsvertreter den „Willen des Gesetzgebers“.
Begründbar ist diese Argumentation etwa durch das „Perlentaucher“-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), erklärt der IT-Fachanwalt Thomas Stadler bereits in seinem Blog Internet-Law. Die BGH-Richter sprachen in der Urteilsbegründung zwar von „knappen Wortfolgen“, verwendet man aber das synonym zu „kleinste Textausschnitte“, stimmt es mit der Argumentation des BDVZ in etwa überein.
Auch wenn das Leistungsschutzrecht erst noch den Bundesrat passieren muss bevor es überhaupt in Kraft treten kann, haben kleinere Anbieter von News-Aggregatoren bereits reagiert. So schreibt etwa Frank Westphal, Betreiber des Social-Web-Nachrichtendienstes Rivva, in einem Blog-Beitrag, dass er zukünftig auf Snippets kategorisch verzichten werde. Erst vor einigen Tagen hat er die Länge der Anrisstexte auf 160 Zeichen und damit auf den Umfang der Snippets bei Google beschränkt. Im Übrigen ist das die Grenze, die zumindest nach dem Wunsch der FDP wohl direkt im Gesetzestext verankert werden sollte.
Dazu ist es aber nicht gekommen, bei der Einbindung von Snippets sind Westphal die Risiken für einen potentiellen Rechtsstreit zu hoch, weswegen er seinen Dienst entsprechend anpasst. In einem Statement lehnt er das Leistungsschutzrecht ab und geht dabei auf die Argumentation der Befürworter ein, in deren Rahmen oftmals die sogenannte „Kostenloskultur“ als „Geburtsfehler des Internets“ bezeichnet wurde. „Dass jetzt Google der deutlichste Profiteur und deutsche Startups die deutlichsten Verlierer des heutigen Beschlusses sind, ist der Geburtsfehler dieses Gesetzes“, so Westphal.