Bundespatentgericht hebt UMTS-Patent von Samsung auf
Nachdem Samsung bereits mit mehreren Klagen bezüglich seines Patentes EP1005726 vor diversen Gerichten scheiterte, musste das südkoreanische Unternehmen nun eine weitere Niederlage hinnehmen: Das Bundespatentgericht erkannte dem Unternehmen das Schutzrecht des genannten Patentes ab.
Bereits 2012 war Samsung mit einer Klage gegen Apple wegen der angeblichen Verletzung des Patentes, welches ein „Turboenkoder/Dekoder und von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverfahren“ beschreibt, vor dem Landgericht Mannheim gescheitert. Auch in Großbritannien erklärten Richter bei einem im März 2013 abgeschlossenen Verfahren das Patent für ungültig, womit Apple auch im Vereinigten Königreich Samsungs Patent nicht verletzen konnte.
In Deutschland wird die einstiege Klage vor dem Landgericht Mannheim aus dem Jahre 2012 mittlerweile in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt, wobei nur noch mögliche Lizenzzahlungen seitens Apples Bestandteil des Verfahrens sind. Auf die Durchsetzung eines europaweiten Verkaufsverbotes verzichtete das südkoreanische Unternehmen vorläufig, um damit der EU-Kommission in einem gegen Samsung geführten Wettbewerbsverfahren entgegen zu kommen. Durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts könnten diese Lizenzzahlungen hinfällig werden.
Da Landgerichte und deren höhere Instanzen in Deutschland allerdings lediglich über Verletzungen von Patenten entscheiden, obliegt alleine dem Bundespatentgericht die Entscheidung, Schutzrechte für nichtig zu erklären. Samsung kann nun gegen die Aberkennung des Patentes Widerspruch vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Dabei würde der Prozess vor dem OLG Karlsruhe bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes ausgesetzt.