Bußgeld gegen Google wegen WLAN-Datenaufzeichnung verhängt
Trotz der eingestellten Untersuchung der zuständigen Staatsanwaltschaft hat das Aufzeichnen von Daten beim Erstellen des deutschen Street-View-Angebots finanzielle Spätfolgen für Google. Denn wie die Hamburgische Datenschutzbehörde mitteilt, hat man ein Bußgeld gegen den Internet-Konzern verhängt.
Dieses beträgt 145.000 Euro und liegt somit nur knapp unterhalb des Höchstwerts (150.000 Euro) bei derartigen Sachlagen. In der Begründung des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar heißt es, dass Google „fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat“. Dabei, so Caspar, habe es sich seiner Meinung nach „um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt“ gehandelt. Google hatte stets betont, dass die Daten nur irrtümlich und nicht absichtlich erfasst worden wären. „Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben.“, wie der Datenschutzbeauftragte es zusammenfasst.
Hintergrund des Bußgelds ist eine Panne während der Street-View-Aufzeichnungen. Während dieser sollten die eingesetzten Fahrzeuge nicht nur Fotos und Positionsdaten sammeln, sondern auch bestimmte WLAN-Daten wie SSID und MAC. Dabei wurden allerdings auch andere Informationen unverschlüsselter Netzwerke gesammelt und aufgezeichnet, die Datenschutzbehörde spricht unter anderem von Fotos, Passwörtern und E-Mails. Google selbst erklärte, dass man die Daten nicht ausgewertet hätte, zudem seien diese wie angeordnet gelöscht worden.
Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen der Untersuchung keinen Gesetzesbruch feststellen. Mit dem Einstellen des Verfahrens Ende 2012 wurde anschließend das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Datenschützer aufgenommen. Eine abschreckende Wirkung habe das Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro nicht, so Caspar. Er spricht davon, dass „Datenschutzverstöße nur zu Discount-Preisen geahndet werden können“, die Durchsetzung geltender Vorschriften sei somit „kaum möglich“. Die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Datenschutzgrundverordnung sieht eine maximale Strafe in Höhe von zwei Prozent des Jahresumsatzes vor, dies würde „eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen“.