Kunden müssen Minus bei Prepaid-Guthaben nicht bezahlen
Prepaid-Tarife sind an und für sich eine simple Angelegenheit: Der Kunde lädt Geld auf das Guthaben-Konto, anschließend kann er den Betrag via Telefon, SMS oder Internet komplett verbrauchen. Bei einigen Prepaid-Anbietern steckte der Teufel jedoch im Detail.
Diese hatten Klauseln in ihre Verträge aufgenommen, nach denen das Prepaid-Guthaben ins Minus rutschen kann und Kunden dann verpflichtet sind, den Fehlbetrag unverzüglich zu begleichen, meldet die Verbraucherzentrale NRW. Nun entschieden aber die Landgerichte München und Frankfurt in einem Musterprozess gegen die Anbieter Simplytel und Discotel, dass entsprechende Passagen nichtig sind. Negative Prepaid-Guthaben müssen von den Kunden nicht beglichen werden.
In ihren Urteilen stellten die Gerichte übereinstimmend fest, dass eine derartige Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Sie „ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren“, meinten die Münchener Richter. Kunden müssten „weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast“ rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie „die volle Kostenkontrolle“ haben.
Gerade deswegen sind entsprechende Prepaid-Guthaben vor allem bei Minderjährigen beliebt, weil bei diesem Verfahren die Rechnung nicht erst im Nachhinein kommt, was zu bösen Überraschungen führen kann.