Untersuchung der europäischen Datenschützer gegen Google

Ferdinand Thommes
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Google sieht sich möglichen Klagen der Datenschützer aus sechs europäischen Ländern gegenüber. Nach monatelangen Verhandlungen ohne nennenswerte Fortschritte liegt es jetzt bei den Datenschützern aus sechs Ländern, ihre nationalen Gesetze in eine gemeinsame Untersuchung gegen den Suchmaschinen-Riesen umzusetzen.

Im Kern geht es um die im März 2012 erfolgte Vereinheitlichung von rund 70 Datenschutzerklärungen der Google-Produkte. Hierin sieht die Article 29 Working Party, die von der CNIL mit der Untersuchung betraut war, europäisches Recht verletzt.

Die Datenschützer der Länder Deutschland, Frankreich, England, Spanien, Italien und Niederlande trafen sich am 19. März 2013 erfolglos mit Vertretern von Google, nachdem eine Frist von vier Monaten zur Anpassung an europäisches Recht verstrichen war. Heute nun wurde eine gemeinsame Untersuchung gegen Google, basierend auf den jeweiligen datenschutzrechtlichen Gegebenheiten der Länder auf den Weg gebracht. Die CNIL informierte Google offiziell über die Einleitung der gemeinsamen Untersuchung.

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