Bitkom gegen Rückgaberecht für Apps
Der IT-Branchenverband Bitkom lehnt das von Verbraucherschützern geforderte Rückgaberecht für Apps ab. So eine Regelung wäre nicht nötig, weil der App-Markt bereits heute nutzerfreundlich und transparent sei, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Das Rückgaberecht für Apps wurde am Freitag auf der Länderkonferenz der Verbraucherschutzminister in Bad Nauheim diskutiert, nachdem es die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) vor knapp zwei Wochen ins Gespräch gebracht hatte. Bislang haben Smartphone- und Tablet-Besitzer beim Kauf von Apps keinen Anspruch, den Verkaufspreis erstattet zu bekommen, auch wenn die App etwa nicht den von den Entwicklern versprochenen Funktionsumfang vorweisen.
Rohleder sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Auf die Qualität von Apps könnten Käufer anhand von Screenshots oder der Anzahl der Downloads und vor allem Nutzerbewertungen schließen. Zudem gebe es bereits heute kostenlose, oftmals werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich die Nutzer ein eigenes Bild vom Funktionsumfang machen könnten. Längere Fristen könnten indes zu Problemen führen, denn selbst wenn es nur einige Tage sind, Zeitungs- und Reise-Apps haben in diesem Zeitraum womöglich ihren Zweck schon erfüllt – und zum Beispiel bei gedruckten Zeitungen haben die Käufer auch kein Rückgaberecht.
In Apples App Store gibt es aktuell kein grundsätzliches Rückgaberecht, allerdings zeigt man sich in verschiedenen Fällen kulant. Bei Googles Play Store haben die Käufer nach dem Download 15 Minuten Zeit, um die App zurückzugeben. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie 2011.