Internetanschlüsse viel langsamer als vertraglich zugesagt
Wie „Der Spiegel“ vorab berichtet, will Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) Internetanbieter in die Pflicht nehmen, damit sie ihre vertraglichen Zusagen entsprechend einhalten und gegebenenfalls nachbessern. Die Internet-Anbieter sind nun für den 4. Juni zur Bundesnetzagentur eingeladen worden.
Die Untersuchung der Bundesnetzagentur über die tatsächlich beim Kunden ankommende Geschwindigkeit von DSL- und LTE-Anschlüssen belegt, was alle bereits wissen. In vielen Fällen stimmt die vertraglich festgelegte Leistung nicht mit der beim Kunden verfügbaren Geschwindigkeit überein. Laut der Untersuchung erhalten lediglich 19,5 Prozent der deutschen Endkunden auch wirklich die vereinbarte maximale Bandbreite, bei 69,2 Prozent der Kunden wird dagegen noch nicht einmal die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit erreicht.
Bei DSL-Anschlüssen mit hohen zugesicherten Bandbreiten sind es lediglich 4,5 Prozent aller Kunden, die mit der vollen Geschwindigkeit online gehen können. Besonders jedoch die Datenübertragungsraten bei LTE-Anschlüssen, die eigentlich besonders schnell sein sollen, schneiden schlecht ab. So erreichen in diesem Segment nur 1,6 Prozent aller Kunden die zugesagten Übertragungsraten von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde.
Schmerzlich ist laut „Der Spiegel“ für Firmen wie Deutsche Telekom oder Vodafone, dass Internetverbindungen von Kabel-Anbietern „im Ergebnis viel realistischer als DSL/VDSL und Mobilfunkangebote sind“. Einerseits sagen die Anbieter der Studie methodische Schwächen nach. Andererseits ist die Situation in den Vorstandsetagen der Konzerne längst bekannt und es werden Ansätze gemacht, die Leistung der DSL-Verbindungen mit Hilfe der Vectoring-Technik zu verdoppeln. Das erfordert allerdings massive Investitionen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro, um Glasfaserleitungen bis zu den Kabelverzweigern zu verlegen und diese selbst für Vectoring vorzubereiten.
Wirtschaftsminister Rösler und seine Beamten wollen am 4. Juni auch über die Frage diskutieren, ob angesichts der realen Zahlen, die die Studie aufdeckt, die Qualitätskontrolle weiterhin der Selbstregulierung überlassen werden kann oder ob hier staatliche Kontrolle vonnöten ist, um den Kunden ihre vertraglich zugesicherte Leistung zu gewährleisten.