Soziale Netzwerke und das Recht auf Vergessen
Eine der digitalen Binsenweisheiten lautet: Alle Daten oder Bilder, die ins Web gelangen, bleiben auch im Web. Das ist zwar keine finale Weisheit, beschreibt aber treffend die Kritik, die Verbraucherschützer gegen soziale Netzwerke richten und deswegen ein „Recht auf Vergessen“ für persönliche Nutzerdaten fordern.
Aktuell bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), große Online-Portale würden es den Nutzern besonders leicht machen, Profile zu erstellen. Wenn ein Nutzer allerdings persönliche Daten oder das komplette Profil löschen möchte, bereitet die Suche nach den entsprechenden Optionen oftmals Schwierigkeiten. Nur acht von 19 untersuchten Plattformen würden Löschmöglichkeiten für ein komplettes Profil dort anbieten, wo die meisten Nutzer sie erwarten: in den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen. Bei sieben Plattformen sind die Nutzer auf die „Hilfe“-Funktionen angewiesen, während vier Angebote schlicht nicht über eine entsprechende Option verfügen, konstatiert der VZBV.
Demnach bieten bei den untersuchten sozialen Netzwerken lediglich Wer-kennt-wen und Jappy eine leicht zu erkennende Löschmöglichkeit für das Profil, bei Xing und Stayfriends muss erst die Hilfe-Funktion bemüht werden. Dasselbe gilt für Facebook, allerdings ist bei dem Branchenprimus kein Lösch-Button vorhanden. Um das Profil zu entfernen, muss eine E-Mail an Facebook geschickt werden. Ähnlich sieht es bei Amazon aus, auch bei dem Online-Shop lässt sich das Profil nur über eine E-Mail löschen. Bei den E-Mail-Diensten bieten sowohl Web.de als auch GMX und Outlook (Hotmail) einen Lösch-Button in den Kontoeinstellungen. Bei Yahoo lässt sich dieser erst über die Hilfe-Funktion finden, während das Löschen eines AOL-Profils lediglich per E-Mail möglich ist.
Das Löschen müsse aber so einfach sein wie das Anmelden, sagt Gerd Billen, Vorstand vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten“, fordert er und nimmt dabei die Bundesregierung in die Pflicht. Bei den Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform müsse diese sich dafür einsetzen, dass das im aktuellen Entwurf veranschlagte „Recht auf Vergessenwerden“ umgesetzt wird. Zudem müssen Betreiber den Löschanspruch auch bei anderen Unternehmen durchsetzen, wenn sie persönliche Daten des Nutzers übermittelt haben. Die Nutzer könnten meistens nicht nachvollziehen, an welche Unternehmen ihr Anbieter Daten weitergegeben hat.
Einige Daten- und Verbraucherschützer fordern seit geraumer Zeit ein „Recht auf Vergessen“, Fehler und „Jugendsünden“ von Personen sollten nicht auf ewig abrufbar im Netz stehen. Kritiker eines solchen Rechtes weisen allerdings darauf hin, dass die technische Gestaltung heikel ist, weil bei einer rigorosen Umsetzung die Meinungs- und Pressefreiheit beeinflusst wird – etwa wenn verlangt wird, Namen aus älteren Artikeln oder Blog-Beiträgen zu streichen.
Im Vergleich zu einer Studie aus dem Jahr 2011 attestieren die Verbraucherschützer nur geringfügige Verbesserungen, lediglich zwei Portale hätten einfachere Löschmöglichkeiten geschaffen. Ein gravierendes Problem sei aber nach wie vor, dass von den Nutzern offensichtlich gelöschte Daten nicht vollständig von den Servern getilgt werden. So ließen sich auf drei Seiten wieder die Profile aktivieren, die in der Untersuchung vor zwei Jahren eigentlich gelöscht wurden.