Druckerhersteller müssen Urheberrechtsabgabe nachzahlen

Ferdinand Thommes
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Nach einer Erkenntnis (PDF) des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sind für zwischen 2001 und 2007 verkaufte PCs und Drucker auch dann Urheberrechtsabgaben zu entrichten, wenn sie keine Scan-Funktion mitbringen. Auf die Hersteller könnten jetzt Nachzahlungen in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro zukommen.

Der Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) 2011 an den EuGH zur Entscheidung überwiesen hatte, dreht sich um Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die Autoren und Journalisten für die Vervielfältigung ihrer geschützten Texte einen „gerechten Ausgleich" zahlt, wenn die Texte technisch für eine Zweitverwertung kopiert werden können. Dazu, so entschied jetzt der EuGH, seien PCs und Drucker auch in der Lage, ohne scannen zu können. Konkret bezieht sich der Fall lediglich auf die Jahre 2001 bis 2007, da ab 2008 die Urheberabgaben von bis zu 12,50 Euro pro Gerät gesetzlich verankert sind. In den nächsten Monaten wird der BGH das Erkenntnis in einem Urteil umsetzen. Jetzt sind die Hersteller Canon, Epson, Fujitsu, Hewlett-Packard, Kyocera und Xerox auskunftspflichtig, wie viele Geräte welcher Art sie im entsprechenden Zeitraum ausgeliefert haben.

Die VG-Wort war bereits zwei Mal in dieser Sache vor dem BGH gescheitert, hatte aber erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt, worauf der Fall erneut beim BGH landete. In den Jahren 2007 und 2008 hatte das höchste deutsche Gericht jeweils befunden, dass nur Scanner im Sinne der Klage abgabepflichtig seien.

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