Google untersagt vorläufig Gesichtserkennungs-Apps
Nachdem vor rund zwei Wochen der US-amerikanische Kongress Bedenken gegen Google Glass, im Besonderen die Möglichkeiten der Identifizierung und Ausforschung des Gegenübers unter dem Aspekt des Datenschutzes formuliert hatte, untersagt Google jetzt vorläufig Gesichtserkennungs-Apps für die Datenbrille.
Das gab der Konzern auf Google+ öffentlich bekannt. Dort heißt es, im Rahmen des Glass Explorer-Programms habe man sowohl Interesse als auch Bedenken zur Gesichtserkennung mit Google Glass erhalten. Da man derzeit noch keine ausreichende Regelung für den Datenschutz in diesem Bereich habe, würde vorerst keine „Glassware“ – so heißen die Apps für die Datenbrille – mit Gesichtserkennung zugelassen.
In den Entwickler-Regeln heißt es dazu: „Benutze die Kamera oder das Mikrophon nicht, um persönliche Informationen mittels Quer-Referenzen zur sofortigen Ansicht aufzubereiten und so jemanden anders als den Träger selbst zu identifizieren. Das gilt auch für Gesichtserkennung und Sprachprofile. Applikationen, die das tun, werden derzeit nicht zugelassen.“
Weiter heißt es dort, das Display dürfe nicht abgeschaltet sein, wenn die Kamera läuft. Wird ein Foto aufgenommen, muss das Display aktiv werden, bei einer Videoaufnahme muss es bis zum Ende der Aufnahme aktiv bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gegenüber in der Lage ist, zu sehen, dass es abgelichtet wird.
Darüber hinaus gelten die aktuellen Zulassungsbeschränkungen für Android-Apps auch für zukünftige Apps für die 2014 erwartete öffentliche Version von Glass. Während der derzeitigen Entwicklungsphase gelten diese Restriktionen noch nicht; somit existiert auch bereits eine Applikation, die Gesichtserkennung beherrscht. Mit Medref sollen Ärzte in die Lage versetzt werden, per Gesichtserkennung unter anderem Patienten und deren Gesundheitsprofil einander zuzuordnen.
Somit kann Larry Page jetzt in seiner bis zum 14 Juni erwarteten Antwort an den Kongress auf diese neuen Regeln verweisen und versuchen, die Bedenken der Abgeordneten auszuräumen.