Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber bleibt bestehen
Es ist eine Diskussion, die fast so alt ist wie die Technologie selbst: Das Ausmaß der Haftung von Betreibern von offenen WLANs. Die SPD-Bundestagsfraktion versuchte in einem erneuten Anlauf, das Haftungsrisiko zu mindern – und scheiterte.
Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Ein entsprechender Antrag (PDF) der SPD-Bundestagsfraktion scheiterte heute im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Ziel des Antrags war es, das Haftungsrisiko zu begrenzen und klarer zu definieren, um „letztlich den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Eröffnung von Zugängen zum Netz im öffentlichen Raum voranzutreiben“.
Demnach stellt die unsichere Rechtslage sowohl für gewerbliche Betreiber wie Hotels oder Kneipen, aber auch für private Betreiber ein Hemmnis dar, das es zugunsten der Nutzung vorhandener WLAN-Potentiale abzubauen gilt. Dies sollte dem Antrag zufolge herbeigeführt werden, indem das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt wird und indem überdies klar definiert wird, „in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Vorkehrungen zur Wahrung von Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis zu treffen haben“ – ein Ansinnen, das im von CDU und FDP dominierten Ausschuss keine Mehrheit fand.