Länder verabschieden neue Bestandsdatenauskunft
Am Donnerstag und Freitag haben drei Bundesländer neue Regeln zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet, die deutlich über die Bundesregelung hinausgehen. In Schleswig-Holstein bezieht sich das Gesetz nicht nur auf Telekommunikationsanbieter, sondern auch auf Anbieter von Telemediendiensten – also Internetdiensten wie Facebook.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetzen wird in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern neu geregelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden personenbezogene Daten über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen. Auch wenn dies in den drei Ländern fast zeitgleich geschehen ist, sind die neuen Regelungen doch teilweise unterschiedlich.
Wie Eingangs erwähnt, darf die Polizei und der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein zukünftig ausdrücklich sowohl auf Bestandsdaten wie auch auf Passwörter von sozialen Netzwerken zurückgreifen. Zudem setzt die neue Gesetzesregelung einen Richtervorbehalt sowie eine nachträgliche Benachrichtigung Betroffener vor. In der Abstimmung befürwortete die CDU die neue Regelung, im Rahmen einer Protestaktion, in welcher jeder der fünf Abgeordneten seine Beweggründe vorbrachte, lehnten die Piraten das Vorhaben ab und kündigten eine Verfassungsbeschwerde an. Die FDP hingegen enthielt sich der Stimme.
Wesentlich weiter ging die neue Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, welche unter anderem den Landesverfassungsschutz mit einbezieht und zudem die Befugnisse der Polizei deutlich erweitert. Somit wird hier in Zukunft jeder Beamte sensible Informationen einschließlich Zugangsdaten wie PINs und PuKs oder gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten und Cloud-Dienste abfragen können, einer richterlichen Genehmigung bedarf es bei der neuen Regelung nicht. Während die Koalition aus CDU und SPD erwartungsgemäß für das Vorhaben stimmten, votierten Grüne und Linke dagegen. Sie befürchten aufgrund der neuen Rechtssprechung ein unbegrenztes Ausspionieren der Bürger. Laut CDU besteht diese Gefahr nicht, da eine Auskunft der Bestandsdaten nur mit einem geringfügigen Grundrechtseingriff einhergeht, zudem seien verfahrenssichernde Regelungen bereits in anderen Vorschriften vorhanden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung verzichtet hingegen auf die Abfrage von Passwörtern und vergleichbaren Zugangsdaten. Der verabschiedete Entwurf bezieht sich mehr auf Telemediendienste und auf die Verlängerung der Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten durch Videoeinrichtungen um fünf Jahre. Auch ist die Ermittlung von Standorten bei Mobiltelefonen erlaubt. Eine richterliche Genehmigung ist hier ebenfalls nicht erforderlich, Betroffene müssen jedoch im Nachhinein über die vollzogenen Maßnahmen unterrichtet werden. Der eingebrachte Entwurf, welcher von der rot-grünen Regierung getragen wurde, lehnten CDU, FDP und die Piraten ab.
Dieses hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2012 nötig gemacht, von welchem indirekt auch Landesregeln betroffen waren. Mit dem Urteil gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber bis zum Juni diesen Jahres Zeit, seine Gesetzgebung dem Urteil und somit dem Grundgesetz anzupassen. Nachdem bereits im Mai in der gleichen Sache eine neue Regelung auf Bundesebene verabschiedet wurde, folgen nun drei weitere Bundesländer. Bürgerrechtler haben aber bereits angekündigt, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.