Netzagentur verlangt mehr Details über Drosselpläne
Einen ersten Fragenkatalog der Bundesnetzagentur zu der geplanten Volumenbegrenzung für Breitband-Anschlüsse hat die Telekom bereits beantwortet, nun hat die Regulierungsbehörde einen zweiten vorgelegt. Die bisherigen Angaben zu den Drosselplänen reichen noch nicht aus.
Die Fragen aus dem zweiten Katalog befassen sich in erster Linie mit den Themen Netzneutralität und Transparenz, die für die Bewertung der Bundesnetzagentur letztlich ausschlaggebend sind, meldet das deutsche Wall Street Journal. „Es gibt viele offene Fragen“, erklärte Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann. Die Telekom verhalte sich zwar konstruktiv, die bisherigen Informationen überzeugen ihn aber nicht. Dabei beunruhigt Homann am meisten, dass nach wie vor unklar ist, ob und wie die Telekom die Datenströme einzelner Dienste von der Drossel befreien will.
In dem ersten Antwortschreiben soll der Konzern die Drosselpläne zwar soweit angepasst haben, sodass die im hauseigenen IPTV-Paket Entertain integrierten Internetdienste nun doch unter die Volumenbegrenzung fallen – dazu zählt etwa die Video-on-Demand-Plattform Videoload. Gleichzeitig konkretisierte die Telekom aber auch die Pläne für „Managed-Service“-Angebote, die viele Kritiker als Verstoß gegen die Netzneutralität betrachten. Demnach sollen Anbieter wie etwa YouTube an die Telekom zahlen, damit der Traffic der jeweiligen Dienste nicht unter das Drossel-Volumen fällt.
Entscheidend ist für Homann die Sicherung der Netzneutralität, während er keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf erkennt, wenn die Telekom Anschlüsse ab einem bestimmten Volumen drosselt. Die Bundesnetzagentur reguliere keine Endkundenpreise, begrenzte Datenvolumen wären ein „nachvollziehbares Preismodell“, sofern die Kunden vollständig informiert werden. Deswegen muss die Telekom noch präzise erklären, wie den Kunden der aktuelle Datenverbrauch übermittelt wird.
Erste Pläne soll der Bonner Konzern bereits im Antwortschreiben zum ersten Fragekatalog präsentiert haben. Dennoch erweckt die aktuelle Informationspolitik nicht den Eindruck, die Telekom habe ein detailliert ausgearbeitetes Konzept in der Hinterhand. So hat man etwa keine Antwort auf eine Twitter-Anfrage des Bloggers Peter Piksa, ob die Berechnung des Drossel-Volumens über Dezimalpräfixe (z.B. Kilo, Mega, Giga) oder Binärpräfixe (z.B. Kibi, Mebi, Gigi, Tebi) erfolgt. Falls die Telekom sich bei der Mengenangabe an den Festplattenherstellern orientiert, würden in der Praxis bei einem vorgegebenen Volumen von 75 Gigabyte dem Nutzer lediglich 69,84 Gibibyte bleiben, berechnet Piksa. Doch selbst der Fachabteilung würde dazu keine Informationen vorliegen, erklärt der Service-Twitter-Account der Telekom und verweist darauf, dass die Drosselung erst ab 2016 greift – bis dahin werde man die entsprechenden Informationen bereitstellen.