Axel Springer verzichtet auf Ansprüche gegen Google
Nun hat auch der Medienkonzern Axel Springer eingewilligt, dass Google weiterhin Artikel von dessen Web-Angeboten unentgeltlich bei Google News anzeigen darf. Damit verzichtet Axel Springer zumindest vorerst auf Gebühren, die Google aufgrund des Leistungsschutzrechts eigentlich an die Presseverlage zahlen sollte.
Google umgeht die potentielle Zahlungspflicht mittels eines Opt-in-Verfahrens. Online-Medien müssen also explizit ihr Einverständnis geben, damit ihre Inhalte wie gehabt bei Google News eingebunden werden. Kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts am 1. August hat der Axel-Springer-Konzern der Erklärung nun zugestimmt, bestätigte ein Verlagssprecher gegenüber der TAZ. Das heißt aber nicht, dass der Verlag damit die potentiellen Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht für immer abschreibt. „Axel Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an“, so der Sprecher.
Verantwortlich für das Chaos ist der Gesetzestext, der so vage und widersprüchlich formuliert, dass derzeit nicht abzusehen ist, ob Google News überhaupt unter das Leistungsschutzrecht fällt. Deswegen will Axel Springer offenbar die anstehenden Gerichtsverhandlungen abwarten. Derzeit befinde man sich in einer Übergangsphase, bei der es sich „aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo“ handelt. Deswegen treffe man bei Axel Springer zunächst Vorbereitungen, um eine „geregelten Rechteverwertung“ durchzusetzen, sagte der Sprecher der TAZ. Die „einseitig von Google gesetzten Konditionen“ erkenne man allerdings nicht an.
Ähnliche Ankündigungen folgten mittlerweile vom Burda-Verlag und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung („FAZ“). Beide verzichten ebenfalls vorläufig auf Ansprüche gegenüber Google, um weiterhin bei Google News gelistet zu werden. Die FAZ hat in der Mitteilung erklärt, dass der Ausschluss bei Google News „erhebliche Reichweitenverluste bedeutet. Vor dem Hintergrund der Marktstärke von Google wären die wirtschaftlichen Risiken für die FAZ nicht überschaubar gewesen“.
Die Leidtragenden sind derweil kleinere Internetdienste wie die Social-Media-Suchmaschine Rivva. Zwar hat eine Reihe von Online-Medien erklärt, dass die „Übernahme kurzer Textausschnitte weiter willkommen ist, keine vorherige Genehmigung benötigt oder gar in Rechnung gestellt wird“, einige fehlen allerdings – darunter auch einige große Namen, heißt es in der Mitteilung von Riiva. Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit bedeutet, dass ohne die explizite Verzichtserklärung „circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und ihre Blogs“ nicht mehr in Riiva auftauchen werden.
Damit scheinen sich die Befürchtungen der Kritiker zu bestätigen. Demnach verfehle das Leistungsschutzrecht nicht nur das eigentliche Ziel, sondern bewirke vielmehr das Gegenteil. Der Blogger Fefe kommentiert:
Google lacht drüber und anstatt eine europäische Konkurrenz zu Google aufzubauen, haben wir den möglichen Konkurrenten jetzt mit dem LSR einen unüberwindlichen Berg in den Weg gestellt.