Kein Facebook für Lehrer in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat die bisher geltenden Regeln bezüglich sozialer Netzwerke erneuert. So sollen Lehrer ab sofort Netzwerke wie Facebook nicht mehr beruflich nutzen dürfen, dieses geschieht laut des zuständigen Kultusministeriums aus Datenschutzgründen. Fanpages dürfen von Schulen jedoch weitergeführt werden.
Zwar gibt das Kultusministerium Baden-Württemberg lediglich an, dass von einer „Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstlichen Kommunikationszwecken abzusehen“ ist, was für sich noch kein Verbot darstellt. Gleichzeitig beruft sich das Ministerium auf das Landesdatenschutzgesetz (LDSG), wonach „jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist“. Die Behandlung sozialer Netzwerke als Unterrichtsinhalte seien, laut des baden-württembergischem Kultusministeriums, jedoch weiterhin zulässig, um zum Beispiel Funktionsweisen von sozialen Netzwerken oder deren Möglichkeiten und Risiken zu erkunden. Dazu dürfen wie bisher auf freiwilliger Basis Accounts erstellt oder bereits vorhandene genutzt werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung oder Erstellung eines solchen ist jedoch nach wie vor unzulässig.
Auch dürften sogenannte „Fanpages“ zur Selbstdarstellung der Schulen ebenfalls weiter genutzt werden, obgleich deren Nutzung derzeit als rechtlich umstritten gilt. Die Installation von Social Plug-ins, wie zum Beispiel des "like-it"-Button ist jedoch auch in der neuen Regelung immer noch verboten. Des Weiteren empfehlen die Verantwortlichen wie bisher, einen Auftritt von Schulen über konventionelle Homepages zu realisieren.
Die Kritik gegenüber dem neuen Leitfaden ließ nicht lange auf sich warten. So kritisierten laut der Online-Ausgabe des Spiegels einige Pädagogen die neue Regelung als „Weltfremd“. Für viele Schulen seien solche kommerziellen Dienste von großem Vorteil, gerade wenn es um die schnelle Erreichbarkeit der Schüler gehe. Hier habe die Erfahrung gezeigt, dass Schüler mittlerweile mehr über soziale Netzwerke als über E-Mails kommunizieren. Das Kultusministerium rät für solche Belange jedoch weiterhin zur Nutzung bekannter Kommunikationswege, wie des konventionellen Schriftverkehrs oder verschlüsselter E-Mail-Dienste. Bisherige nicht kommerzielle Dienste sind laut Pädagogen-Meinung für Schüler dagegen meist unattraktiv gewesen.
Sanktionen für Lehrer, welche sich nicht an die neue Regelung halten, soll es laut Kultusministerium jedoch nicht geben.
Neben Baden-Württemberg hatte bereits Schleswig-Holstein im vergangenen Herbst festgelegt, dass die dienstliche Kommunikation von Lehrern nicht über öffentliche soziale Netzwerke erfolgen darf.