Kleine Anfrage: Xbox One wird zum Politikum
Das Thema Datenschutz kocht dieser Tage hoch: Ob Prism, Tempora, die Unwägbarkeiten bei der Nutzung von Clouddiensten oder mit Blick auf die Aufzeichnungsmöglichkeiten der Xbox One – die Kontroverse ist in der ein oder anderen Form in aller Munde. Nun wird auch die neue Microsoft-Spielekonsole zum Politikum.
Stellvertretend für die beschriebenen Entwicklungen nutzt die Oppositionspartei Die Linke nun die datenschutzrechtlichen Bedenken zur Xbox One, um die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage möchten die Linkspartei-Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak sowie die Fraktion von der Bundesregierung über die Beantwortung von acht Fragen wissen, wie man mit den aus den Aufzeichnungsmöglichkeiten der Xbox One resultierenden neuen Impliklationen umzugehen gedenkt.
Konkreter möchten die Parlamentarier wissen, ob „die Sammlung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten auf externen Servern“ durch Konsolen wie die Xbox One in den Augen der Bundesregierung gegen deutsches und / oder europäisches Datenschutzrecht verstößt. Außerdem wird gefragt, ob die Bedingungen zu einer informierten und freiwilligen Einwilligung ausreichend sind, wenn man als Nutzer seine Zustimmung zu den AGB gibt – dabei aber nicht weiß, was genau mit den Daten überhaupt geschieht.
Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Safe-Harbor-Bestimmungen und die Serverarchitektur von Microsoft für ausreichend beziehungsweise sicher genug hält und ob die Bundesregierung „einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung [sieht], wenn personenbezogene oder personenbeziehbare Daten aus der Wohnung von Nutzerinnen und Nutzer durch Spielekonsolen aufgezeichnet und weitergegeben werden.“
Außerdem lotet die Kleine Anfrage die Handlungsbereitschaft der Bundesregierung aus, indem gefragt wird, ob „das Sammeln, Zusammenführen und Rastern von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten zu verknüpften Profilen“ zu einem gesetzgeberischen Handlungsbedarf führt. Dazu möchten die Abgeordneten auch wissen, wann dieser verfolgt und wie er aussehen wird.
In der achten Frage wird schließlich ganz offen die Verknüpfung zu Prism hergestellt indem gefragt wird, ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass auf Microsoft-Servern gespeicherte Nutzerdaten „künftig im Rahmen von Prism oder anderen Überwachungsprogrammen von Geheimdiensten der USA oder anderer Staaten genutzt werden könnten“.