Verbraucherschützer wollen Telekom verklagen
Verbraucherschützer haben angekündigt, gegen die von der Telekom geplante Drosselung von Breitband-Anschlüssen zu klagen. In diesem Fall geht es nicht wie bei der Diskussion zuletzt um einen Verstoß gegen die Netzneutralität, sondern direkt um das begrenzte Datenvolumen.
Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen will die Drossel-Pläne gerichtlich verbieten lassen, auch wenn die Telekom mittlerweile auf Kritiker eingegangen ist und die Mindestgeschwindigkeit von 384 kbit/s auf 2 Mbit/s sowie das monatlich verfügbare Datenvolumen angehoben hat. Dennoch sieht man bei den Verbraucherschützern eine „Wiederholungsgefahr“, wie ein Sprecher der Verbraucherzentrale in NRW dem Focus erklärte.
Demnach wolle man ein Grundsatzurteil, um dem Verbraucher zukünftig Sicherheit zu bieten. Weil die Telekom in einer Unterlassungserklärung nicht bestätigen wollte, zukünftig solche dramatischen Geschwindigkeitsdrosselungen zu unterlassen, soll nun ein Gericht Klarheit schaffen.
So droht der Telekom also zusätzlicher Ärger mit den Drosselplänen. Diese stehen seit Mai in neuen Verträgen, sollen aber erst ab 2016 greifen. Ab dann plant die Telekom die Einführung von sogenannten Managed Services, die aber wegen potentieller Verstöße gegen die Netzneutralität äußerst umstritten sind.