Vodafone Deutschland mit Rückgang bei Umsatz und Kunden
Die deutsche Vodafone-Tochter legt Zahlen zum ersten Quartal des Fiskaljahres 2013/2014 vor. Dabei wird ein Umsatzrückgang von über fünf Prozent vermeldet. Deutlich gesunken ist zudem der Kundenstamm in den Bereichen Mobilfunk und DSL. Positiv fiel hingegen der Umsatz im Datengeschäft aus.
Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum sank der Gesamtumsatz von Vodafone Deutschland um 5,6 Prozent auf nunmehr 2,27 Milliarden Euro. Dafür verantwortlich zeichneten vor allem Umsatzrückgänge im Mobilfunk- und Festnetzbereich. Insgesamt hat der Anbieter zudem nun deutlich weniger Kunden: Die Zahl der Mobilfunkkunden ging um zehn Prozent von 35,8 auf 32,2 Millionen Kunden zurück, ähnlich sieht es im DSL-Geschäft aus, das gut acht Prozent weniger Kunden verzeichnete. Wenig überraschend springen diverse Medien mit Meldungen wie „Vodafone verliert 4 Millionen Kunden“ auf diese Zahlen an. Oft nur beiläufig wird dabei erwähnt, dass der Rückgang der Mobilfunkkundschaft „hauptsächlich durch die Ausbuchung inaktiver Prepaid Teilnehmer“ sank, wie Vodafone erklärt.
Hinzu gesellen sich Einbußen durch die Ende 2012 von der Bundesnetzagentur gesenkten Terminierungsentgelte für Anrufe. Abzüglich dieses „Regulierungseffekts“ sei der Umsatz im Mobilfunksegment lediglich um 2,3 Prozent gesunken, der Umsatz pro Kunde und Monat habe sogar um 5,6 Prozent zugelegt, wobei Verbesserungen beim Umsatz mit Daten-Tarifen und Paketleistungen einen Teil dazu beigetragen haben. Vodafone nennt zudem einen Zuwachs der Smartphone-Nutzer von 11,9 Prozent, sodass inzwischen fast 38 Prozent der Kunden ein Smartphone besäßen.
Abgesehen von letzteren Aspekten fällt das Quartalsergebnis dennoch alles andere als positiv aus. Der Verlust von rund 271.000 DSL-Kunden ist nämlich nicht mit Regulierungseffekten zu erklären. Laut CEO Jens Schulte-Bockum ist der anhaltende Negativtrend unter anderem mit starkem Konkurrenzkampf zu begründen: „Der Markt bleibt auch im 1. Quartal hart umkämpft. Wettbewerb und Regulierungsentscheidung fordern ihren Tribut.“
Einer Wende will Vodafone mit neuen Tarifen und Kooperationen mit Festnetz- und Fernsehanbietern den Weg ebnen. „Mit unseren neuen Tarifen Smart und Allnet positionieren wir uns jetzt stärker im umkämpften Einsteiger Segment. Mit unseren Red Tarifen und ihren attraktiven Zusatzleistungen sorgen wir für stärkere Kundenbindung. Und über Partnerschaften mit Festnetz- und Fernsehanbietern stellen wir heute die Weichen für nachhaltiges Wachstum“, so Schulte-Bockum.
Mit den Partnerschaften ist zum einen eine Kooperation mit der Deutschen Telekom für das Angebot von VDSL- und Vectoring-Anschlüssen gemeint. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Sky das eigene IPTV-Angebot „Vodafone TV“ deutlich aufwerten. Ab August sollen Vodafone-Kunden Zugang auf alle Programm-Pakete von Sky erhalten. Ferner wird noch die geplante Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland durch den Mutterkonzern erwähnt. Dadurch soll das Festnetz „substantiell gestärkt“ werden.
Urteil: Vodafone darf nicht mit „grenzenlosem Surfen“ werben
Parallel zum insgesamt negativen Wirtschaftsbericht sorgt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf für Unmut bei Vodafone. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, wurde durch das Urteil eine Vodafone-Werbung gestoppt. Der Anbieter darf künftig seinen Internettarif nicht mehr mit der Formulierung „grenzenloses Surfen“ bewerben. Der Hintergrund: Die Vodafone D2 GmbH hatte den Smartphone-Tarif „RedM“ mit den Worten „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ beworben. Jedoch waren Peer-to-Peer-Anwendungen nur gegen einen monatlichen Aufpreis von 9,95 Euro zu haben, was Zusatzkosten bei Nutzung von Online-Diensten wie Skype oder Facebook nach sich zog, so der vzbv. Lediglich im Kleingedruckten wurde auf diesen Umstand hingewiesen.
Doch mit derlei Einschränkungen bei Internettarifen steht Vodafone nicht allein auf weiter Flur. Wie der vzbv in einer Umfrage (PDF) belegt, unterscheiden neben Vodafone auch die Deutsche Telekom, O2 und E-Plus bei der Art der übertragenen Daten und schränken gewisse Dienste somit ein. Entsprechend wird erneut die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung zur Netzneutralität laut, um eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Internet zu verhindern.