Anti-Piracy-Anwaltskanzlei gerät selbst unter Verdacht
Ars Technica berichtet unter Berufung auf TorrentFreak über ein Dokument eines Internetdienstanbieters, das angeblich die Vermutung bestätigt, dass die US-amerikanische Anti-Piracy-Anwaltskanzlei „Prenda Law“ selbst einen „Honeypot“ zum Abmahnen von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern verwendeten.
Im Juni dieses Jahres wurden aufgrund eines Expertengutachtens Anschuldigungen gegen die Anwaltskanzlei „Prenda Law“, auch bekannt als „Steele Hansmeier PLLP“, und deren Geschäftsführer John Steele laut: So fiel dem BitTorrent-Experten auf, dass ein Uploader namens „Sharkmp4“ bei The Pirate Bay pornografische Werke hochlud, für die eine Strohfirma von Prenda Law teilweise erst Tage später überhaupt Copyright beantragt hatte. Die Abmahnkanzlei hingegen ermittelte die Copyright-Verstöße scheinbar nahezu unmittelbar nach dem Upload, was zu diesem Zeitpunkt juristisch überhaupt nicht möglich war und versandte Massenabmahnungen an die beteiligten Filesharer.
Daraufhin machten sich die Pirate-Bay-Admins auf die Suche nach dem Uploader und entschlüsselten dafür ältere Pirate-Bay-Backups, um eine Liste an genutzten IP-Adressen des Uploaders „Sharkmp4“ zu erhalten. Im Fall „AF Holdings v. Patel“, wobei AF Holdings zu Prenda Law gehört, forderte der Verteidiger die Offenlegung der zugehörigen Kundendaten zu den bekanntgewordenen IP-Adressen und erhielt am 2. August eine Antwort des amerikanischen Kabelnetzbetreibers Comcast, der der IP-Adresse den Anschlussinhaber „Steele Hansmeier PLLC“ zuordnete.
Zwar bestritt Steele im Juni gegenüber Ars Technica etwas mit den angeblichen Honeypot-Anschuldigungen zu tun zu haben und gab an „niemals in seinem Leben auch nur einen Torrent hochgeladen zu haben“, aber aufgrund der nun bekannt gewordenen Indizien ist der weitere Verlauf der Gerichtsverfahren von Prenda Law offen: Bedingt dadurch, dass Steele möglicherweise selbst die Urheberrechtsverletzungen der Werke, die seine Kanzlei vertritt, initiiert hat, könnte das vom Gericht als „implizierte Genehmigung“ aufgefasst werden, was wiederum dazu führen könnte, dass die Massenabmahnungen seiner Kanzlei für rechtswidrig erklärt werden.
Hierzulande wurde im März ein Gesetz gegen Massenabmahnungen verabschiedet, das unseriöse Geschäftspraktiken erschweren soll. Infolge einer Ausnahmeregelung, scheint das Gesetz jedoch für „78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen“ nicht zu greifen, so eine Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
Wir danken Andreas Schnäpp für das Einsenden dieser Meldung.