BND liefert Metadaten im großen Ausmaß an die NSA
Der Bundesnachrichtendienst (BND) übermittelt Metadaten an die NSA, berichtet der Spiegel. Die Daten stammen aus der strategischen Fernmeldeaufklärung, betroffen sind demnach keine deutschen Datensätze, sondern ausschließlich ausländische Metadaten.
Diese gewinnt der BND bei der Filterung der Datenströme, deutscher Telekommunikationsverkehr soll aber nicht weitergeleitet werden. Der BND darf als Auslandsgeheimdienst ohnehin nicht die Kommunikation von deutschen Staatsbürgern überwachen. „Vor der Weiterleitung von auslandsbezogenen Metadaten werden diese in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt“, so der BND. Zudem habe man keine Anhaltspunkte, dass „die NSA personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger in Deutschland erfasst“.
Der Datenaustausch erfolgt offenbar über die Mangfall-Kaserne der Bundeswehr in Bad Aibling, die unweit des ehemaligen NSA-Standorts liegt, der bereits im Rahmen von Echelon als Abhöranlage verwendet wurde. Laut den Snowden-Dokumenten sollen NSA-Abhörspezialisten nun aber in der Mangfall-Kaserne eine eigene Kommunikationszentrale betreiben, samt einer direkten elektronischen Verbindung zum Datennetz der NSA. Der BND erklärte gegenüber den Spiegel, bei den Datensammelstellen „Sigad US-987LA und -LB“ handele es sich vermutlich um „Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan“.
Damit wird immerhin die Aussage von BND-Chef Schindler unterstützt, der BND habe lediglich zwei Datensätze von deutschen Staatsbürgern an die NSA übermittelt. Darüber hinaus bietet man eine Erklärung, wie der US-Geheimdienst in Deutschland monatlich an rund 500 Millionen Verbindungsdaten gelangt. Dennoch stellen sich zahlreiche Fragen, insbesondere wie der BND letztlich kontrollieren will, dass die NSA nicht über andere Wege an die Daten von deutschen Staatsbürgern gelangt – etwa mit Hilfe des britischen Geheimdienstes GCHQ.
Des Weiteren ist offen, ob die Übermittlung von Metadaten in diesem Ausmaß sich mit deutschem Recht vereinbaren lässt. Laut BND erfolgen der Datenaustausch sowie die übrigen Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten im Rahmen der deutschen Gesetze, insbesondere das BND-Gesetz und das G10-Gesetz halte man ein. Allerdings ist bereits publik geworden, dass sich der BND bei der Bundesregierung dafür eingesetzt hat, die entsprechenden Geheimdienst-Gesetze laxer zu interpretieren, um einen Informationsaustausch zwischen den Geheimdiensten zu erleichtern.
Ebenso stellt sich die Frage, wie weit die technische Kooperation zwischen BND und NSA geht. Laut Spiegel ist diese offenbar wesentlich enger, als bislang bekannt war. So sollen Vertreter vom BND und Verfassungsschutz von NSA-Spezialisten etwa im Umgang mit den Analysemethoden von XKeyscore geschult worden sein, zu denen laut Dokumenten von Snowden auch der Bereich Verhaltenserkennung („behavior detection“) gezählt habe. Das Verhältnis verläuft aber nicht nur einseitig, bereits vor Jahren soll der BND der NSA Informationen über hauseigene Programme mit den Codenamen „Mira4“ und „Veras“ übergeben haben. Diese dienen zur Analyse von Datenströmen und waren den damaligen NSA-Programmen offenbar in einigen Bereichen überlegen.