SOPA soll teilweise wiederbelebt werden
Im Januar 2012 wurde der Stop Online Piracy Act (SOPA) vorerst auf Eis gelegt, da eine Ratifizierung wegen vieler strittiger Passagen unwahrscheinlich war. Das Weiße Haus hatte im Fall des Passierens von SOPA im Kongress mit einem Veto des Präsidenten gegen diese Verschärfung des Copyright-Gesetzes gedroht.
SOPA hatte in den USA und weltweit zu Protesten geführt, die am 18. Januar zu einem Internet-Blackout geführt haben, an dem rund 115.000 Webseiten wie etwa die von Wikipedia, Google, Mozilla, Flickr und Reddit teilnahmen. Die Spaltung der Meinungen ging quer durch das Repräsentantenhaus der USA. Der maßgeblich von der Unterhaltungsindustrie vorangetriebene Gesetzentwurf sollte die US-Regierung ermächtigen, gegen Webseiten vorzugehen, die im Verdacht von Verstößen gegen das Copyright-Gesetz stehen, auch wenn diese nicht in den USA gehostet werden. Dazu sollten Internetprovider notfalls zwangsverpflichtet werden, mit DNS-Sperren entsprechende Webseiten zu blockieren. Finanzdienstleister sollten den Geldfluss an die Betreiber solcher Seiten einstellen. Die Maßnahmen sollten auf richterlichen Beschluss eingeleitet werden können.
Jetzt sollen, wie die Washington Post berichtet, Teile des Gesetzentwurfs wiederbelebt werden. Dort wird über einen in der letzten Woche veröffentlichten Bericht des US-Wirtschaftsministeriums (PDF) berichtet, in dem von der „Internet Policy Task Force“ die Kriminalisierung des Streamens von urheberrechtlich geschützten Inhalten gefordert wird.
Während das Kopieren und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte in den USA ein kriminelles Delikt darstellt, ist das Streaming solcher Inhalte bisher nur ein Verstoß und wird als Kavaliersdelikt gehandhabt. Als Begründung für die geforderte Verschärfung, die auch zu Haftstrafen führen könnte, konstatiert der Bericht, „Streaming sei heute eine bevorzugte, wenn nicht gar die meistgenutzte Form des Konsums von Audio und Video im Netz“. Wenn dieses Vorhaben zum Gesetz wird, werden so auch viele Jugendliche kriminalisiert, die Songs ihrer Lieblingsinterpreten aufführen und ins Netz stellen. Auf diese Weise begann beispielsweise die Karriere von Teenie-Idol Justin Bieber. Bieber selbst sagte dazu bereits 2011, er fände es „großartig“, wenn Fans ihre eigenen Interpretationen seiner Songs auf YouTube einstellen würden.