Congstar wird ebenfalls DSL-Anschlüsse drosseln
Die Telekom hat im Frühjahr den Startschuss abgegeben, nun zieht Congstar nach: Zeitgleich mit der Telekom soll die Tochtergesellschaft Volumengrenzen bei Festnetz-Anschlüssen einführen. Ab welchem Datenverbrauch die Geschwindigkeit gedrosselt wird, ist derzeit noch nicht bekannt, berichtet der Focus.
Allerdings bestätigte ein Congstar-Sprecher gegenüber dem Nachrichtenmagazin: „Wir planen die Einführung einer Datenobergrenze für Festnetzkunden.“ Details zu den Tarifen und Datenobergrenzen wurden noch nicht festgelegt, konkrete Angaben sollen erst 2014 folgen. Allerdings sollen spätestens dann die AGB angepasst werden, wie der Focus aus dem Umfeld der Telekom erfahren hat. Die Einführung der Drossel-Tarife ist wie bei der Telekom erst für das Jahr 2016 vorgesehen.
Naheliegend ist, dass sich Congstar bei den verfügbaren Datenvolumen und der Drosselgeschwindigkeit an den Vorgaben des Mutterkonzerns orientiert. Die Telekom verfolgt derzeit Pläne, die Anschluss-Geschwindigkeit auf 2 Mbit/s zu reduzieren, wenn ein Kunde sein Datenvolumen aufgebraucht hat. Abhängig vom Tarif beläuft sich das auf 75, 200, 300 oder 400 Gigabyte – zumindest nach dem derzeitigen Stand.
Die Telekom hatte bereits angekündigt, bis zur Einführung 2016 den Durchschnittsverbrauch der Kunden zu analysieren, um die Volumengrenzen gegebenenfalls anzupassen. Ähnlich ist die Telekom bereits bei der Drosselgeschwindigkeit verfahren, die ursprünglich auf 384 kbit/s angesetzt wurde.
Derweil halten sich die Telekom-Konkurrenten wie gehabt bedeckt. Der Focus will zwar erfahren haben, dass Vodafone infolge der Übernahme von Kabel Deutschland über Drosselpläne nachdenkt. Ein Sprecher von Kabel Deutschland sagte dem Focus, Vodafone könne „unmöglich bisherige DSL-Kunden unbegrenzt surfen lassen und neue Kabelkunden drosseln“. Der Kabelnetzbetreiber hält sich in den AGB die Möglichkeit offen, Kunden bei einem Verbrauch von 10 GB am Tag die Anschluss-Geschwindigkeit einzuschränken. Vodafone bestreitet aber jegliche Drosselpläne.