Google erweitert Nutzungsbedingungen um „geteilte Empfehlungen“
Zum 11. November aktualisiert Google die Nutzungsbedingungen und erweitert diese um sogenannte „geteilte Empfehlungen“. Geteilte Empfehlungen basieren auf Aktivitäten des Nutzers wie etwa Bewertungen, „+1s“ oder Kommentaren und beinhalten sowohl den Namen als auch das Profilbild des Anwenders.
Geteilte Empfehlungen können aber auch Teil von Anzeigen, sprich Werbung sein. Wird zum Beispiel ein Restaurant empfohlen oder ein Musikalbum bewertet, können diese Informationen im genannten Zusammenhang von Google verwendet werden. In den Einstellungen zu den geteilten Empfehlungen können Nutzer die Funktion deaktivieren. Dabei muss das Kontrollkästchen am Ende der genannten Seite frei bleiben und dann „Speichern“ geklickt werden. Geteilte Empfehlungen von Nutzern unter 18 Jahren werden laut Google „in Anzeigen und bestimmten anderen Kontexten nicht angezeigt.“ Die neuen Nutzungsbedingungen von Google können in einfacher Form hier eingesehen werden. Außerdem steht eine Seite in detaillierter Ausführung zur Verfügung.
Im direkten Vergleich zeigen sich weitere Veränderungen in den Nutzungsbedingungen. So wird darauf hingewiesen, dass einige von Googles Diensten auf mobilen Geräten verfügbar sind, und diese nicht in einer Weise verwendet werden sollten, die das Einhalten von Verkehrsregeln oder Sicherheitsvorschriften verhindert. Außerdem wird empfohlen, das Google-Passwort nicht auf weiteren Seiten zu verwenden und vertraulich damit umzugehen.
Des Weiteren wurde der Abschnitt „Haftung für unsere Dienste“ überarbeitet. Im von juristischer Fachsprache geprägten Passus geht es um die Haftung von Google und der des Nutzers in Fällen von leichter und grober Fahrlässigkeit sowie schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, „bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.“ Google schließt den Abschnitt damit ab, dass nur in den explizit genannten Fällen Google oder der Nutzer haftet.