Online-Händler haften nicht für Inhalte von E-Books
Amazon haftet nicht für die Inhalte von E-Books, hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil am Donnerstag entschieden. Anneliese Kühn, Enkelin des Komikers Karl Valentin, hatte im Kindle-Shop ein E-Book entdeckt, das Passagen aus einem Valentin-Sketch enthielt.
Kühn, die auch die Rechte an dem Werk von Valentin hält, bewertete diesen Auszug als Verstoß gegen das Urheberrecht. Amazon nahm infolge einer Abmahnung das betroffene E-Book aus dem Sortiment, eine Unterlassungserklärung wollte der Online-Händler aber nicht abgeben. Nun wollte Kühn mit einer Klage durchsetzen, dass Amazon für Urheberrechtsverletzungen in den angebotenen E-Books verantwortlich ist.
Das Oberlandesgericht folgte jedoch der Linie von Amazon. Online-Händler könnten nicht für potentielle Urheberrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden, solange sie nichts davon wissen. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein betrachtete den Fall in Relation zum herkömmlichen Buchhandel: „Keiner, der seine Urheberrechte verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen.“
Online-Händler wie Amazon könnten nur dann belangt werden, wenn diese trotz Abmahnung nicht reagieren. Allerdings ließ das Gericht aufgrund der Tragweite des Urteils eine Revision zu. Der Anwalt von Kühn kündigte darauf hin an, den Fall nochmals vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufzurollen. Das Verfahren war nicht das erste, bereits im Januar hatte das Landgericht München gegen die Kläger entschieden.