getgoods.de und hoh.de sind zahlungsunfähig

Update Jan-Frederik Timm
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getgoods.de und hoh.de sind zahlungsunfähig
Bild: getgoods.de

Wie die getgoods.de AG bekannt gegeben hat, ist die getgoods.de Vertriebs GmbH zahlungsunfähig. Die Gesellschaft betreibt die über die letzten Jahre zu Branchengrößen herangewachsenen Online-Shops getgoods.de und hoh.de. Darüber hinaus gehört der Händler handyshop.de zum Portfolio der Gesellschaft.

Auch die getgoods.de AG sei als Holding „unmittelbar betroffen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Geschäftsführung werde „kurzfristig“ Insolvenzanträge für beide Gesellschaften stellen.

Die Zukunft der weiteren von der getgoods.de AG betriebenen Gesellschaften bleibt damit vorerst ebenfalls ungewiss. „Für die übrigen Gesellschaften des getgoods-Konzerns wird aktuell die Insolvenzsituation noch abschließend geprüft“, teilt das Unternehmen mit.

Zuletzt hatte die getgoods.de AG nach neuen Investoren Ausschau gehalten, die eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ermöglichen. Die bisher erfolglose Suche soll fortgesetzt werden, der Geschäftsbetrieb wird vorerst aufrechterhalten.

Die drei Shops der getgoods Vertriebs GmbH
Die drei Shops der getgoods Vertriebs GmbH

Die Aktie der getgoods.de AG brach nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit um 65 Prozent ein. Aktuell notiert das Papier bei 14 Cent. Vor einem Jahr war Anlegern der Anteilsschein noch 3,20 Euro wert.

Die Marke getgoods.de hatte über die letzten Jahre immer wieder durch öffentlichkeitswirksame Sponsorings auf sich aufmerksam gemacht. So trat die Marke als Hauptsponsor der Herrennationalmannschaft im Handball sowie wiederholt bei Boxveranstaltungen auf.

Vor gut einem Jahr hatte die Fachmarktkette K&M Insolvenz angemeldet. Anfang dieses Jahres hatte die Bora Computer GbR dreizehn der vormals 33 Filialen übernommen.

Update

Bei allen drei betroffenen Händlern ist mittlerweile die Zahlung per PayPal nicht mehr möglich. Der zu eBay gehörende Anbieter hat die Genehmigung offensichtlich erlöschen lassen; auch um im Rahmen des gewährten Käuferschutzes nicht kurzfristig einer großen Anzahl an Forderungen gegenüber zu stehen. Bereits gestern hatte der Anbieter Trusted Shops den Käuferschutz aufgekündigt.

Tipps und Tricks zum Verhalten von Kunden von Händlern, die in die Insolvenz gehen, gibt für Themen wie Zahlung per Vorkasse oder Widerruf unter anderem das Verbraucherportal Baden-Württemberg.