Koalition streicht Milliarden für den Breitbandausbau
Um bis in das Jahr 2018 75 Prozent aller Haushalte mit Internetanschlüssen, die bis zu 50 Mbit/s übertragen können, zu versorgen, wollte die Koalition jährlich eine Milliarde Euro an staatlichen Mitteln beisteuern. Im endgültigen Koalitionsvertrag sind diese Gelder gestrichen. Am Ziel wird indes weiter festgehalten.
Auch weiterhin soll bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen sichergestellt werden, berichtet Heise Online. Zu diesem Zweck soll unter anderem die Deregulierung des Marktes in ländlichen Regionen derart beschränkt werden, dass „sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen“. Auf Wunsch der CSU wird die Bundesnetzagentur den Auftrag erhalten, bei der Regulierung „verstärkt eine regionale Betrachtung“ anzustellen.
Dies könnte bedeuten, dass die Unternehmen, die den Breitbandausbau auf dem Land voran treiben, die Leitungen auch exklusiv nutzen können – und nicht wie aktuell auch andere Anbieter auf dem Netz zulassen müssen. Die Deutsche Telekom hatte in der Vergangenheit mehrfach von der Politik gefordert, derart tätig zu werden.
Als weiteres Mittel wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW ein Sonderfinanzierungsprogramm sowie Bürgerfonds für den Netzausbau zur Verfügung stellen. Über die Fonds soll es auch Privatanlegern möglich sein, Geld zu attraktiven Renditen für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen.
Die CDU hat den finalen Entwurf des Koalitionsvertrages inzwischen online verfügbar gemacht (PDF).
Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunika- tiven Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen.
Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastruktur- schwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommu- nikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundeslän- dern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbe- werbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU- Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Koo- peration von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Abstim- mung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.
Schnelle und sichere Datennetze sind die Grundlage für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Um den globalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begeg- nen, brauchen wir eine starke deutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie. Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunika- tionsmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im ländli- chen Raum durch ein unbürokratisches technologieneutrales und wettbewerbs- freundliches Förderverfahren voranzubringen.
Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können.
Passage zum Breitbandausbau aus dem finalen Koalitionsvertrag