Urteil: Altanschlüsse von Kabel Deutschland jederzeit kündbar
Alte Festnetz-Telefonanschlüsse des Anbieters Kabel Deutschland sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit kündbar. Eine automatische Verlängerung um ein Jahr gibt es nicht. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das entsprechende Urteil vom 25. November 2013 liegt ComputerBase vor (PDF).
Der Kläger war seit Februar 2011 Inhaber eines Festnetz-Telefonanschlusses bei Kabel Deutschland und hatte diesen am 26. Juni 2013 mit Wirkung zum 1. Juli 2013 gekündigt. Kabel Deutschland verwies auf die jeweils im Februar 2012 sowie im Februar 2013 automatisch um ein Jahr verlängerte Laufzeit. Der Kläger berief sich hingegen darauf, von dieser Vertragsklausel nie in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Zum Abschluss des Vertrags im Februar 2011 enthielten die AGB zum Festnetz-Telefonanschluss keinen direkten Hinweis auf die Vertragsverlängerung. Auch in der Fassung von Juni 2013 (PDF) heißt es weiterhin lediglich:
10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Vertragsschluss. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den zu den AGB zugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Die erwähnte Preisliste („PL“) habe im Februar 2011 zwar eine Fußnote mit dem Hinweis „Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht sechs Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.“ mit der Ziffer 4 enthalten, auf diese Fußnote sei bei den Festnetz-Telefonanschlüssen allerdings nicht verwiesen worden. Darüber hinaus habe die Auftragsbestätigung mit dem Hinweis „Preise und Produktbestandteile gemäß Preisliste“ vermuten lassen, dass der Preisliste lediglich Preise und keine Informationen zur Vertragsverlängerung zu entnehmen sind. „Eine wirksame Einbeziehung der Verlängerungsklausel kann daher aus verschiedenen Gründen gemäß § 305 BGB nicht angenommen werden“, urteilte das Amtsgericht München.
Mittlerweile verweist Kabel Deutschland in der Preisliste per Fußnote auf die entsprechende Klausel (PDF). Damit ist die automatische Verlängerung gültig. Die AGB verweisen hingegen weiterhin lediglich auf die Preisliste.
In den AGB für Kabel-Internetzugänge findet sich hingegen eine Passage, die die Modalitäten zur automatischen Vertragsverlängerung ohne Umwege regelt (PDF).
10.2. Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
Da dies auch früher schon der Fall war, sind entsprechende Anschlüsse nicht vom Urteil des Amtsgerichtes betroffen.