YouTubes Musik-Dienst nennt sich Music Pass
In der aktuell über den Google Play Store verteilten YouTube-Version 5.3.23 verstecken sich Hinweise darauf, dass Musik und Videos zukünftig werbefrei respektive offline angeboten werden. Der kostenpflichtige Dienst trägt laut Inhalt einer XML-Datei den Namen „Music Pass“.
Dieser ermöglicht es dem Anwender, Musik „überall mit hinzunehmen“ und diese „im Hintergrund während der Nutzung anderer Apps zu hören“. Des Weiteren ist die Rede von „offline playback“, „ununterbrochener Musik“ und „Millionen von Liedern ohne Werbung“. Über einen kostenpflichtigen Musik-Dienst von YouTube, der unabhängig von Google Play Music (All Access) entsteht, berichtete Fortune bereits im März. Die Analyse der APK-Datei führte AndroidPolice durch.
Während sich das werbefreie Angebot auf Musik beschränkt, können Videos wie bereits von YouTube selbst im September angekündigt ebenfalls offline konsumiert werden. Kosten entstehen nach aktuellem Stand nicht. In einer weiteren XML-Datei sind Details zu dieser Funktion hinterlegt. Videos können demnach in Standard- (360p) und HD-Qualität (720p) gespeichert werden, wobei der Download auf WLAN-Verbindungen einschränkbar ist. Auch komplette Playlisten lassen sich auf dem Gerät hinterlegen. Nach 48 Stunden verfallen die gespeicherten Videos. Inhaber der Inhalte können die Offline-Funktion auf Wunsch deaktivieren, was dem Anwender mit einem entsprechenden Hinweis mitgeteilt wird, der sich als Zeichenkette im Code findet. Über den verfügbaren Speicherplatz auf dem Endgerät wird ebenfalls informiert.
Im September nannte YouTube den November als Starttermin für Offline-Videos. Wann Music Pass erhältlich sein wird, ist aktuell nicht bekannt. Das Vorhandensein des Codes deutet auf einen Start in naher Zukunft hin. Fraglich ist jedoch, ob der Dienst neben den USA auch zeitgleich oder überhaupt in Deutschland genutzt werden kann. Googles Streaming-Dienst All Access ist aktuell unter anderem in der Schweiz und in Österreich sowie weiteren Ländern Europas verfügbar, in Deutschland gelten hingegen die Rechteverwerter als Blockade für solche Dienste.