Verbraucherschutz mahnt Telekom für gedrosselte LTE-Tarife ab

Update Jan-Frederik Timm
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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom abgemahnt. Der als DSL-Alternative beworbene Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ benachteilige die Verbraucher unangemessen, da die versprochene maximale Übertragungsrate von 100 Mbit/s über das LTE-Netz nach dem Überschreiten eines bestimmten Volumens gedrosselt wird.

Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard zu 34,94 € etwa ab 10 Gigabyte und beim Tarif M zu 39,95 € ab 15 Gigabyte. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt.“ Die Verbraucherzentrale schlussfolgert: „Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben.

Die Verbraucherzentrale hat der Deutschen Telekom eine Frist bis zum 11. Dezember gesetzt. Bis dahin soll der Konzern die Drosselung der Tarife per Unterlassungserklärung für nichtig erklären. Andernfalls werden die Verbraucherschützer den Rechtsweg beschreiten.

Nach Verbraucherschutz unzulässig
Nach Verbraucherschutz unzulässig

Bereits bei der von der Telekom geplanten Drosselung von Festnetz-DSL-Anschlüssen hatte der Verbraucherschutz den Weg der Abmahnung beschritten und anschließend erfolgreich den Klageweg eingeschlagen. Per Urteil ist es der Telekom seitdem untersagt, Festnetz-Internettarife mit dem Begriff „Flatrate“ zu bewerben, wenn nach einem gewissen Übertragungsvolumen die Geschwindigkeit gedrosselt wird.

Als Reaktion auf das Urteil hat die Telekom eine bereits im April eingeführte Klausel mit Wirkung zum 5. Dezember wieder aus den Verträgen gestrichen. In Zukunft will der Konzern ungedrosselte „Flatrate-Tarife“ zu höheren Preisen anbieten. Günstigere Tarife sollen eine „Drosselklausel“ erhalten, werden dann allerdings nicht mehr als Flatrate beworben.

Wie die Richter im Fall der LTE-Tarife entscheiden werden, bleibt vorerst ungewiss. Gegen die Drosselung von Mobilfunkverträgen ist bisher, soweit bekannt, noch niemand vorgegangen. Die Begründung beim Urteil gegen die Drosselung im Festnetz, der Kunde erwartet bei einer Flatrate hier aus der Historie heraus einen unbeschränkten Tarif, ist im Mobilfunk nicht anwendbar. Die jetzt abgemahnten LTE-Tarife entsprechen allerdings Alternativen für Festnetz-Internetanschlüsse – obwohl sie das Mobilfunknetz nutzen.

Vodafone bewirbt die eigenen „RealLTE“-Tarife, die DSL per Mobilfunk ersetzen sollen, bereits heute unter Angabe des bei maximaler Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehenden Transfervolumens. Mit dem Merkmal „Flatrate“ wirbt Vodafone nicht.

RealLTE bei Vodafone: Volumengrenze offengelegt
RealLTE bei Vodafone: Volumengrenze offengelegt
Update

Anders als bei der Abmahnung in Bezug auf gedrosselte DSL-Tarife lässt es die Telekom bei den beanstandeten LTE-Tarifen nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Nur Stunden nach Eingang der Abmahnung hat die Telekom die Produktseite der „Call & Surf Comfort via Funk“-Tarife überarbeitet. Das bei voller Geschwindigkeit nutzbare Inklusivvolumen wird nun deutlich hervorgehoben, mit dem Begriff „Flatrate“ wirbt die Deutsche Telekom in Bezug auf den mobilen Datenzugang nicht mehr.

Die überarbeiteten Eckdaten der Tarife
Die überarbeiteten Eckdaten der Tarife