Amazon für Sperrung von „Hochretournierern“ abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Amazon für die Sperrung von Kundenkonten mit erhöhten Retouren abgemahnt. Amazons Vorgehensweise war im Sommer 2013 an die Öffentlichkeit gekommen. Eine Umfrage unter 200 Versandhändlern habe nun ergeben, dass kein Unternehmen derart rigoros vorgeht, so die Verbraucherschützer.
Zwar sei es jedem Unternehmen selbst überlassen, mit bestimmten Kunden keine Geschäftsbeziehungen mehr einzugehen, erläutern die Verbraucherschützer. Amazons unangekündigtes Vorgehen sei allerdings „kundenfeindlich“, zumal „eindeutige Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlen“.
Nirgends auf den Amazon-Seiten steht, wann es zuschlägt, wenn Käufe wieder an den Absender gehen. Ärgerlich dabei: Der Druck kann davon abhalten, das gesetzliche Widerrufsrecht auszuüben.
Verbraucherzentrale NRW
Anderseits habe Amazon mit Aktionen wie einem auf 60 Tage verlängerten Zeitrahmen für die Rücksendung im Weihnachtsgeschäft geradezu „zum scheinbar risikolosen Shoppen gelockt“.
Eine vom Verbraucherschutz durchgeführte Umfrage unter 200 Versandhäusern habe ergeben, dass zwar auch andere Anbieter wie „Tchibo, Schwab, Sheego und ein Fahrradhändler“ bereits „die Rote Karte gezückt haben“. „Allerdings nicht wie Amazon als publikumswirksame Abstrafung von vielen, sondern lediglich "in Einzelfällen" und bei offensichtlichen Betrügereien“, erklären die Verbraucherschützer.
Amazon hatte als Reaktion auf die öffentliche Berichterstattung im vergangenen Jahr verlauten lassen, dass lediglich Kunden, bei denen „kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt“, nach eingehender Prüfung von der Sperrung betroffen sind.
Die Verbraucherschützer sehen in dieser „schwammigen Formulierung“ keine ausreichende Offenlegung der zugrundeliegenden Methodik und fordern Amazon auf, für Transparenz und somit Klarheit zu sorgen.