Frankreich sanktioniert Google wegen Datenschutzbestimmungen

Mahir Kulalic
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Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique (CNIL) hat Google zu einem Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verurteilt. Dies folgt auf Untersuchungen der Datenschützer der europäischen Union aufgrund von Googles seit März 2012 geltenden Datenschutzbestimmungen.

Innerhalb der entsprechenden Datenschutzbestimmungen führte Google die Daten aus seinen Diensten, darunter Google Maps, die Suche, YouTube und GMail, zusammen. Für diese Verschmelzung erfuhr Google mehrmals Protest seitens der europäischen Datenschützer. Diese sahen die Verknüpfung der verschiedenen Konten als Verstoß gegen die Privatsphäre der Nutzer an. Überdies suchte die EU auch nach Antworten auf Fragen rund um die Zeiträume bis zur vollständigen Löschung der Daten aus Googles System.

Infolgedessen forderte die Artikel-29-Arbeitsgruppe, ein Zusammenschluss aller Datenschutzbehörden der EU, eine Überarbeitung der kritisierten Punkte und drohte bereits vor gut einem Jahr mit Sanktionen. Da der Internet-Konzern bis heute nicht einlenkte, reagierte die CNIL mit der Verhängung eines Bußgelds gegen das Unternehmen. Die Datenschutzbestimmungen verstoßen laut der Behörde gegen französische Datenschutzgesetze.

Das für Sanktionen zuständige Komitee des CNIL begründet seine Entscheidung mit der Ansicht, dass alle über die Google-Dienste generierten Daten von französischen Nutzern als persönliche Daten anzusehen sind. Auch in der französischen Rechtsprechung sei diese Ansicht verankert. Diesem Punkt widersprach Google laut CNIL.

Zusätzlich nannte das CNIL mehrere weitere Punkte, die gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen verstoßen: Einerseits würden die Nutzer keine klare Informationen darüber erhalten, auf welche Art und Weise Google die Daten behandelt, noch wie diese eingesehen, erhalten oder gelöscht werden können. Dadurch seien die Nutzer daran gehindert, ihre entsprechenden Rechte zu wahren. Auch der Verpflichtung, die Erlaubnis der Anwender zur Nutzung von Cookies einzuholen, käme das Unternehmen nicht nach. Zusätzlich schaffe es Google nicht, die Zeiträume in denen die Nutzerdaten gesammelt und aufbewahrt werden, zu benennen. Als letzten Punkt nennt die Behörde die Verknüpfung sämtlicher Daten der verschiedenen Dienste, wie bereits eingangs erwähnt. Dies geschehe ohne jegliche rechtliche Grundlage.

Weiterhin merkt das CNIL in seiner Mitteilung an, dass die Entscheidungen denen der spanischen und niederländischen Datenschutzbehörden aus dem November und Dezember letzten Jahres ähnelten und die Sanktion die bisher höchste vom CNIL jemals ausgestellte ist. Außerdem wurde Google dazu aufgefordert, auf seiner französischen Domain google.fr innerhalb der ersten acht Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung eine amtliche Verlautbarung zu der Sanktion zu veröffentlichen. Diese soll dort für 48 Stunden online sein und rechtfertige sich durch Googles exzessives Sammeln von Daten und der Notwendigkeit, die betroffenen Nutzer zu informieren, damit diese ihre Rechte in Anspruch nehmen können.

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