Frankreich straft Google ab
Während der Streit von Google und der Europäischen Kommission vielleicht bald ein Ende hat, hat Frankreichs Aufsichtsbehörde CNIL Google vor einem Monat zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro und einem Schuldanerkenntnis verurteilt. Nachdem ein Einspruch erfolglos blieb, kam Google am Wochenende dem Beschluss nach.
Dabei musste Google die französischen Nutzer über die angeblich begangene Verletzung des französischen Datenschutzrechts informieren. Google hatte am Freitag versucht, die Anordnung durch eine Eilanordnung des Obersten Verwaltungsgerichts in Paris zunächst aussetzen zu lassen, hatte damit jedoch keinen Erfolg. Das Argument, eine solche Zurschaustellung füge dem Unternehmen irreparablen Schaden zu, reichte dem Gericht nicht aus, ebenso wenig wie der Hinweis, Google gehe derzeit noch gerichtlich gegen den Strafbefehl vor.
Die Anordnung der Behörde sieht vor, dass Google dieses Schuldanerkenntnis für 48 Stunden in Schriftgröße 13 und der Schriftart Arial und direkt unter den Suchbuttons auf seiner Webseite vorhalten muss. Das Banner muss zudem auf das Urteil auf der Webseite des CNIL verlinken.
Nachdem am Freitag das Gericht den Einspruch abgelehnt hatte, kam Google am Wochenende der Auflage nach und stellte sich selbst auf seiner Webseite an den Pranger. Die Strafe erfolgte, weil die Behörde der Ansicht ist, Google informiere seine französischen Nutzer nicht in ausreichendem Maße darüber, wie ihre Daten verarbeitet würden. Google konterte, das Unternehmen erfülle die europäischen Datenschutz-Richtlinien und änderte seine Informationspolitik nicht.
Weiteres Ungemach droht Google in Frankreich durch ein seit zwei Jahren laufendes Ermittlungsverfahren der Steuerbehörde. Hier droht unter Umständen eine Steuernachzahlung von einer Milliarde Euro für das Jahr 2011. Der französische Fiskus wirft Google Steuervermeidungstaktiken vor.