Constantin Film fordert Netzsperren in Deutschland
Rechteinhaber wie Constantin Film begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das legitimiert Netzsperren unter bestimmten Auflagen als zulässiges Instrument, um Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten, zu blockieren.
Dass Internetprovider nun von Gerichten dazu verpflichtet werden können, Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren, wäre ein Meilenstein, erklärte Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender von Constantin Film. Bis dato hätten Rechteinhaber nicht eingreifen können, wenn „Filme über illegale gewerbliche Portale wie zum Beispiel kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden“. Moszkowicz hofft nun, dass jetzt auch „deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen“.
Dass die Netzsperren sich in der Praxis überhaupt umsetzen lassen, bezweifeln allerdings die Provider. Gegenüber Welt Online erklärte der Manager eines großen deutschen Providers, der namentlich nicht genannt werden wollte: „Angesichts der verfügten Einschränkungen glaube ich nicht, das die Sperren praktisch umsetzbar sind.“ Zu den genannten Einschränkungen zählt etwa, dass die Netzsperren „streng zielorientiert“ ausfallen müssen, um nicht das Grundrecht auf Informationsfreiheit von Internetnutzern zu verletzen.
Technisch sind Netzsperren ohnehin ein fragwürdiges Instrument. Durch die Blockade bestimmter IP-Adressen oder Einträge in DNS-Servern lässt sich der Zugriff auf einzelne Webseiten bestenfalls erschweren, ist aber über Umwege immer noch möglich. „Das illegale Streaming und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte wird auf diese Weise allenfalls für technisch weniger versierte Nutzerinnen und Nutzer erschwert, nicht jedoch unterbunden“, heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft.
Netzaktivisten und Bürgerrechtler üben ohnehin heftige Kritik an dem Urteil. Netzsperren wären kein taugliches Mittel für die Bekämpfung von Rechtsverletzungen, würden aber die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährden. „Was der EuGH heute für urheberrechtsverletzende Inhalte entschieden hat, könnte morgen auch für politisch oder anderweitig unliebsame Internetseiten gelten“, erklärte Alexander Sander, Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft.
Anstatt lediglich den Zugang zu illegalen Portalen erschweren, sollten diese direkt vom Netz genommen werden. Gerade der vom Europäischen Gerichtshof verhandelte Fall würde zeigen, dass „erst durch die Abschaltung von kino.to die rechtswidrige Verbreitung der Filme wirksam unterbunden wurde“, so Sander.