Facebook-Verbot für ORF aufgehoben
Das in Österreich nun schon seit annähernd vier Jahren andauernde Ringen um die Nutzung von sozialen Netzwerken – wie beispielsweise Facebook – durch den öffentlichen Rundfunk ORF wurde heute zugunsten der Sendeanstalt entschieden. Diese hatte ihr Anliegen, soziale Netze nutzen zu dürfen, bis vor den VfGH getragen.
Stein des Anstoßes waren Facebook-Aktivitäten des ORF aus dem Jahre 2012. Diese wurden von der dafür seit 2010 zuständigen Regulierungsbehörde KommAustria als mit dem ORF-Gesetz unvereinbar angesehen. Gegen diesen Bescheid legte der ORF Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat (BKS) ein, wo ihm aber der Erfolg versagt blieb. Daher wandte er sich simultan an die beiden österreichischen Höchstgerichte für öffentlich-rechtliche Belange: den VfGH und den VwGH. Ersterer ist im Wesentlichen für Verfassungsrecht – beispielsweise Grund- und Menschenrechte – zuständig, zweiterer vereinfacht gesagt für die Achtung einfacher Verwaltungsgesetze. Während der VwGH die Aktivitäten untersagte, bestätigte der VfGH in einer späteren Entscheidung (Sommer 2013) die Zulässigkeit ebenjener und hob die entsprechenden Passagen des ORF-Gesetzes auf.
Im Herbst 2013 kam es zu einem weiteren Versuch der Behörden, die Nutzung von Facebook durch den ORF zu unterbinden. Diesmal stütze man sich auf eine Passage aus dem ORF-Gesetz, nach welcher der ORF keine eigenen sozialen Netzwerke beziehungsweise Foren betreiben darf. Daraufhin sprach der BKS ein entsprechendes Verbot per Bescheid aus.
Doch nun entschied der VfGH auch hier, dass eine Teilnahme in sozialen Netzen zulässig ist. Wenn innerhalb dieser auch Foren verfügbar sind, so ist auch dies rechtskonform. Die Forderung des BKS nach einer Deaktivierung der Kommentarfunktion auf Facebook „kommt nicht in Frage“. Der ORF würde so nämlich des eigentlichen Zweckes eines sozialen Netzwerkes – der wechselseitigen Kommunikation zwischen ihm selbst und seinen Nutzern – beraubt werden. Das Verbot des BKS hat laut VfGH den ORF daher in seiner Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verletzt und wurde aufgehoben. Die genannte Gesetzespassage bleibt weiter in Geltung, der VfGH hat aber verbindlich festgelegt, wie sie zu interpretieren ist.
Laut VfGH-Präsident sei diese Entscheidung auch als endgültiger Schlussstrich unter das Thema zu sehen, da die Entscheidung nicht nur für Facebook alleine, sondern auch für alle anderen sozialen Netzwerke gelte.
Das Verbot des Betreibens eigener sozialer Netzwerke wurde im Sommer des Jahres 2010 eingeführt. Es erregte Aufsehen, da der ORF bis dahin das Onlineportal futurezone betrieb, das in Folge der Gesetzesänderung an eine private Zeitung verkauft werden musste. Zwar bekam der ORF im Zuge der damaligen Reform größere Freiräume bei dem erlaubten Rahmen für Werbeeinnahmen, als Zugeständnis an private Zeitungsverleger wurde von der Regierung jedoch eine gröbere Beschneidung der Onlineaktivitäten mit ins Gesetz aufgenommen.