E-Mail-Anbieter Posteo veröffentlicht Transparenzbericht
Der kleine Berliner E-Mail-Anbieter Posteo hat als erster Anbieter in Deutschland einen Transparenzbericht vorgelegt und hofft, dass andere Anbieter dem Beispiel folgen. Vorausgegangen war eine rechtliche Abklärung. Posteo bietet verschlüsselte Postfächer und erhebt keine personenbezogenen Daten.
Heute morgen hat Posteo seinen ersten Transparenzbericht vorgelegt, der Anfragen von Behörden für das Jahr 2013 auflistet. Obwohl der Bericht des kleinen E-Mail-Anbieters nur wenige Anfragen zu verzeichnen hatte, wird er dennoch nicht unbedeutend. Ihm voran ging ein Rechtsgutachten, dass die Frage der Rechtmäßigkeit klärte. Deutschen Telekommunikationsanbietern ist es trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten demnach gestattet, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Das ließ Posteo unter anderem auch von Hans-Christian Ströbele (MdB) von den Grünen in einer Anfrage an die Bundesregierung (PDF) klären.
Bei den Anfragen der Behörden auf Herausgabe von Daten an Posteo handelt es sich größtenteils um Bestandsdaten, die der Anbieter aufgrund seines Geschäftsmodells nicht erfüllen kann. Ein Fall betraf die Beschlagnahmung und laufende Überwachung (TKÜ) eines E-Mailpostfachs, dem Posteo im Rahmen der Gesetze nachkam.
Das auch in Deutschland ähnliche Begehrlichkeiten auf das massenhafte Sammeln von Daten und Erstellen von Profilen wie in den USA und Großbritannien bestehen, belegt der Besuch von Beamten des Staatsschutzes im Juli 2013, die eine Durchsuchung bei Posteo durchgeführt haben und versuchten, das Unternehmen zu einer rechtswidrigen Kooperation zu nötigen. Druckmittel war laut Aussagen von Posteo ein angekündigter Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahmung der gesamten Geschäftsunterlagen, der dann aber nicht vorgelegt werden konnte. Posteo hat daraufhin Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle beteiligten Beamten und Richter gestellt.
Der Transparenzbericht von Posteo und die Klärung der rechtlichen Zulässigkeit wird hoffentlich andere Anbieter veranlassen, ihrerseits Behördenanfragen offenzulegen und so für mehr Transparenz und Datenschutz zu sorgen.
Die Telekom hat mittlerweile nachgezogen und ebenfalls einen Transparenzbericht vorgelegt. Im Jahr 2013 wurden demzufolge 49.796 Anschlüsse überwacht, der überwiegende Anteil in Folge strafrechtlicher Ermittlungen. In 946.641 Fällen wurde einer IP-Adresse der Inhaber zugeordnet. „Die Beantwortung dieser Anfragen nimmt die bei Telekom zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch“, teil das Unternehmen mit.
Laut einem Bericht der Tageszeitzung TAZ von heute erklärte sich die Telekom Anfang des Jahres allerdings noch für nicht zuständig. Die Behörden müssten die Zahlen schon selbst veröffentlichen, so damals der Bescheid von der Telekom. Auf Nachfrage von Zeit Online sind derzeit auch weitere Provider mit der Vorbereitung von Transparenzberichten befasst.