Neue Abmahnungen für Streaming-Nutzer
Nach den gemäß mehreren Urteilen unrechtmäßigen RedTube-Abmahnungen erhalten nun erste Nutzer des Streaming-Dienstes Cuevana teure Rechtsanwaltspost. Auch Nutzer des technisch ähnlichen Dienstes Popcorn Time sind potentiell stark gefährdet.
Während Rechteinhaber und die von ihnen beauftragten Dienstleister und Anwälte schon seit Jahren aktiv gegen Tauschbörsennutzer vorgehen, konnten Nutzer von reinen Download- und Streamingseiten aufgrund von technischen wie rechtlichen Hindernissen bisher kaum verfolgt werden. Drei Nutzer der Plattform Cuevana haben nun eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten.
Betrachtet man die technische Funktionsweise der Plattform, ist dies nicht weiter verwunderlich. Statt auf eigene Server des Betreibers setzt der Dienst auf Peer-to-Peer-Technologie auf Torrent-Basis. Wie in klassischen Tauschbörsen lädt der Anwender nicht nur Inhalte herunter, sondern stellt diese zeitgleich auch anderen Nutzern zur Verfügung. Während die Rechtslage bei reinen Downloads noch umstritten ist und die Benutzer nicht ohne Mitwirkung des Anbieters identifiziert werden können, werden Tauschbörsen von verschiedenen Unternehmen überwacht und die Teilnehmer identifiziert. Die konkreten Abmahnungen sind daher ganz normale Torrent-Abmahnungen und nehmen keinen Bezug auf Cuevana. Die Betroffenen werden beschuldigt, die Dateien Dritten zum Download angeboten zu haben.
Da auch andere ähnliche Anwendungen wie Popcorn Time, das dank Android-App auch unterwegs auf Handy und Tablet genutzt werden kann, auf ähnliche Verbreitungstechnik setzen, ist auch dort mit Abmahnungen für Streaming zu rechnen. Klassische nicht lizenzierte, reine Streaming-Angebote, die keinen Upload durch den Zuschauer durchführen sind derzeit hingegen noch nicht betroffen.