EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Intel
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt heute als zweithöchste Instanz die Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro, die gegen Intel verhängt wurde, weil das Unternehmen in den Jahren 2002 bis 2007 seine beherrschende Stellung auf dem Markt der x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt hat.
Die Kommission setzte die gegen Intel im Jahr 2009 verhängte Geldbuße anhand der Leitlinien von 2006 auf 1,06 Mrd. Euro fest. Es handelte sich um die höchste Geldbuße, die von der Kommission jemals gegen ein einziges Unternehmen wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verhängt wurde.
Intel hat beim Gericht Klage erhoben, mit der sie die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, zumindest aber eine erhebliche Herabsetzung der Geldbuße begehrt. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Entscheidung der Kommission. Das Gericht stellt ferner fest, dass die Kommission die Existenz der in ihrer Entscheidung beanstandeten Exklusivitätsrabatte und ausschließlich auf Wettbewerbsbeschränkungen gerichteten Maßnahmen rechtlich hinreichend nachgewiesen hat. Es weist das gegen die entsprechenden Feststellungen der Kommission gerichtete Vorbringen von Intel zurück.
Im Übrigen hat die Kommission nach Auffassung des Gerichts rechtlich hinreichend nachgewiesen, dass Intel versuchte, den wettbewerbswidrigen Charakter seiner Verhaltensweisen zu verschleiern, und eine langfristige Gesamtstrategie verfolgte, um AMD den Zugang zu den strategisch wichtigsten Verkaufskanälen zu verwehren.
Intel kann nun noch den Gang zum höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) antreten, um das Urteil anzufechten.