Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel ist da
Das Widerrufsrecht im Online-Handel erfährt mit dem heutigen Tag weitreichende Änderungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt ab sofort die Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/83/EU (PDF-Datei) um. Anpassungen betreffen die Übernahme der Versandkosten, den Widerruf bei Downloads und die Belehrung der Kunden. Ein Überblick.
- Ab sofort trägt der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro nicht mehr automatisch die Kosten für den Rückversand. Wie bisher bei Warenwerten von unter 40 Euro kann der Verkäufer dem Kunden die Kosten auch für teurere Ware in Rechnung stellen. Allerdings muss der Verkäufer vor und bei Vertragsschluss auf diesen Umstand hinweisen.
- Um Kunden in Zukunft gesetzeskonform über ihre Rechte und Pflichten informieren zu können, steht Verkäufern eine überarbeitete Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Allerdings bedarf es einer individuellen Anpassung der Belehrung auf das Angebot des jeweiligen Händlers. Alternativ können die Händler auf eigene Belehrungen setzen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Kunden können sich nicht wie bisher unbegrenzt auf ihr Recht zum Widerruf berufen. Für den Fall, dass der Verkäufer den Kunden nicht ausreichend über seine Rechte in Kenntnis gesetzt hat, endet der Anspruch auf Widerruf ein Jahr und vierzehn Tage nach Eingang der Ware beim Kunden.
- Der Widerruf muss ab sofort schriftlich oder per Telefon erklärt werden. Das kommentarlose Zurückschicken reicht nicht mehr aus. In der Regel legen Verkäufer allerdings schon heute entsprechende Unterlagen bei. Der Verkäufer wiederum ist dazu verpflichtet, dem Kunden den Eingang seiner Erklärung zum Widerruf zu bestätigen. Die Erstattung des Kaufpreises hat nach Eingang der Ware innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt ab sofort auch für Downloads – egal ob eBook, Musik, Software oder Video. Im Gegensatz zu physischer Ware können Verkäufer und Kunde dieses Recht im Einverständnis mit Bereitstellung des Downloads allerdings ausschließen. Mit Start des Downloads erlischt das Recht. Diese Vereinbarung darf jedoch nicht in den AGBs erfolgen, sondern muss vom Kunden separat und ausdrücklich bestätigt werden.
Einige Änderungen wie die neuen Musterbelehrungen oder die Aufforderung zum Verzicht auf das Recht beim Kauf per Download sollten Anwender ab dem heutigen Tag im Netz vorfinden. Auch stellt das unkommentierte Zurücksenden von Waren ab sofort keine Willenserklärung zum Widerruf mehr dar.
Ob sich hingegen auch die Übernahme der Kosten für den Rückversand von Waren über einem Wert von 40 Euro durch den Kunden durchsetzt, bleibt abzuwarten. Hatten Anfang 2013 noch 79 Prozent der deutschen Online-Händler erklärt, die Kosten nicht mehr tragen zu wollen, ist der Prozentsatz inzwischen auf gut 41 Prozent gefallen. Da Schwergewichte der Branche mittlerweile erklärt haben, am bisher verfolgten Modell nichts zu ändern, wird es gerade kleinen Anbietern schwer fallen, dem Kunden die Kosten aufzubürden. Viele Händler werden erst einmal abwarten.
In Bezug auf das Widerrufsrecht bei Downloads ist davon auszugehen, dass führende Anbieter wie Apple mit iTunes oder Google mit dem Play Store die Einwilligung des Kunden auf einen Verzicht zur grundlegenden Voraussetzung für den Einkauf machen.
Online-Shops, die die Neuerungen nicht bis zum 13. Juni 2014 um 00:00 Uhr umgesetzt haben, droht schnell Ungemach. Da es keine Übergangsfrist gibt, bietet jedes Versäumnis Abmahnern einen Angriffspunkt. Das neue Widerrufsrecht gilt europaweit.
In Apples iTunes Store werden Downloads wie bisher nach dem Kauf gestartet, ohne dass der Kunde den Verzicht zum Widerruf zu diesem Zeitpunkt explizit erklärt hat. Die Rückgabe des Titels ist daraufhin lediglich bei Problemen mit der Datei möglich. Eine Stellungnahme war von Apple trotz wiederholter Nachfrage am Freitag nicht zu bekommen.
Weitere Erfahrungen von Lesern zur Handhabung der neuen Rechtslage bei Anbietern von Downloads mit Sitz in der EU sind in den Kommentaren willkommen.