Bundesnetzagentur eröffnet Vectoring-Liste
Die von der Bundesnetzagentur konzipierte Vectoring-Liste wurde am 30. Juli offiziell eröffnet. Das Verzeichnis legt die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Ausbau von VDSL2-Vectoring im Netz der Deutschen Telekom fest, um den Breitbandausbau in Deutschland voranzutreiben.
Die Vectoring-Liste ermöglicht Netzbetreibern, Kabelverzweiger (KVz) im Netz der Deutschen Telekom für den Ausbau von VDSL2-Vectoring-Technik zu reservieren. Binnen eines Jahres müssen die entsprechenden Anschlüsse dann bereitgestellt werden. Sind mehrere Netzbetreiber an einem Kabelverzweiger interessiert, gilt das „Windhund-Prinzip“: Der Wettbewerber, der den Ausbau am schnellsten umsetzen will, erhält den Zuschlag.
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur können sich Unternehmen mit diesem Verfahren „den ungestörten Vectoring-Einsatz und die dafür zu tätigenden Investitionen absichern lassen“. In den letzten Jahren sorgte der VDSL-Vectoring-Ausbau für Streit unter den Netzbetreibern, weil jeweils nur ein Anbieter pro Kabelverzweiger das Vectoring aufschalten kann. So ist es nicht möglich, die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu splitten, um mehrere Wettbewerber pro Kabelverzweiger zuzulassen.
Zuversichtlich zeigt sich nun auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), in dem zahlreiche Festnetz-Wettbewerber der Deutschen Telekom organisiert sind. Für Netzbetreiber bedeutet die Vectoring-Liste nun Rechts- und Planungssicherheit, erklärt der Geschäftsführer Stephan Albers. Bereits Anfang Juni sagte Breko-Präsident Ralf Kleint: „Damit haben unsere Mitgliedsunternehmen weitestgehend Schutz vor der Entwertung ihrer Investitionen, wenngleich die Gefahr der nachträglichen Kündigung des Zugangs durch die Deutsche Telekom unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt.“