Google lehnt erste Löschanträge ab
Auf das „Recht auf Vergessen“-Urteil und die Veröffentlichung des entsprechenden Antragsformulars folgen nun die ersten schriftlichen Ablehnungen von Aufforderungen zur Entfernung von Einträgen aus den Suchergebnissen.
Google geht somit nicht den auf den ersten Blick leichtesten Weg und entfernt alle beanstandeten Suchergebnisse auf Wunsch der Betroffenen. Stattdessen werden die Anträge geprüft und zum Teil auch abgelehnt. Zum Prüfungsprozess an sich macht der gegenwärtig vorliegende Bescheid keine Angaben.
Im konkreten Fall rechtfertigt Google das Fortbestehen eines Eintrages, der einen Betroffenen mit einer Sekte in Verbindung bringt, in knapper Form damit, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anzeige der entsprechenden Suchergebnisse fortbesteht.
Über die Argumente, die die Relevanz des umstrittenen Suchergebnisses bestimmen, gibt der Suchmaschinenanbieter bisher keine Auskunft. Inwiefern die von Google versprochene sorgfältige Prüfung der Anfragen tatsächlich erfolgt und welche Gründe für eine Entfernung aus den Ergebnissen akzeptiert werden, bleibt zunächst unbekannt. Klar ist jedoch, dass Google zumindest einen Teil der Anfragen ablehnt, um die willkürliche Entfernung aus den Ergebnislisten zu verhindern.
Da es bisher trotz Forderungen mehrerer Politiker keine Schlichtungsstelle für derartige Fälle gibt, bleibt bei Ablehnung der Löschaufforderung derzeit nur die Möglichkeit eines Hinweises an die Datenschutzbehörden oder der Klageweg.