Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung lockern
Um offene WLANs in Cafés und Hotels zu fördern, will die Bundesregierung die Störerhaftung lockern. Laut einem Bericht der Rheinischen Post soll Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bereits im August einen Gesetzesentwurf zur Ressortabstimmung vorlegen.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Großen Koalition bereits darauf verständigt, in Städten „die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote“ zu schaffen. Wie weit der Entwurf nun im Detail geht, ist noch offen. Aktuell heißt es, dass es den Betreibern von öffentlichen WLANs zumindest „erleichtert“ werden soll, die Netze für Gäste anzubieten. Profitieren sollen davon vor allem Cafés und Hotels.
Laut der aktuellen Rechtslage (AZ: I ZR 121/08) haften die Betreiber von nicht ausreichend gesicherten WLAN-Netzen, wenn diese von Dritten für Urheberrechtsverletzungen wie etwa das illegale Anbieten von Musik-Stücken genutzt werden. Diese Störerhaftung wurde aber schon in den letzten Monaten von Gerichten aufgeweicht. Anfang des Jahres entschied etwa der Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 169/12), dass ein Anschlussinhaber nicht haftet, wenn der Internetzugang von einem volljährigen Familienangehörigen für Filesharing missbraucht wurde.
Nach Ansicht des Vereins Digitale Gesellschaft ist der Vorstoß des Wirtschaftsministeriums bereits ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sollten noch weitere folgen. „Den Gesetzesvorschlag allein auf öffentliche WLANs, wie in Cafés, zu beschränken, greift deutlich zu kurz“, sagt Markus Beckedahl, Sprecher von Digitale Gesellschaft. Und fordert, dass die Störerhaftung für alle aufgehoben werden müsse. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten wären oftmals mehrere Dutzend WLAN-Netze zu empfangen, die aber aufgrund der Verschlüsselung nicht genutzt werden könnten. „Denn das Teilen von Internetzugängen zu erlauben ist eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit. Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht bestraft werden können“, so Beckedahl.