EU-Vorgaben: Neue Effizienz-Vorgaben für PCs im Detail

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Philip Pfab (+1)
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An PC-Netzteile

Die Vorgaben hinsichtlich interner – also bereits ab Werk in Komplettsystemen verbauter – Netzteile beziehen sich auf Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Small-Scale-Server und (ausgewachsene) Server. Einzeln verkaufte Netzteile sind von den Vorgaben hingegen nicht betroffen.

Wirkungsgrad

Bei der Effizienz gelten für ab Werk verbaute Netzteile absofort die folgenden Vorgaben:

  • 85 Prozent Effizienz bei 50 Prozent der Nennleistung
  • 82 Prozent Effizienz bei 20 Prozent und 100 Prozent der Nennleistung
  • ein Leistungsfaktor von 0,9 bei 100 Prozent der Nennleistung

Für den letzten Punkt gilt eine Ausnahme für Netzteile mit einer Nennleistung von weniger als 75 Watt – bei diesen kann diese Anforderung entfallen. Alle Netzteile ab 75 Watt müssen, wie bereits von den Bestimmungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (Richtlinie 2004/108/EG) verlangt, über Maßnahmen zur Leistungsfaktorkorrektur verfügen. In Kombination mit den Anforderungen an den Wirkungsgrad sind Netzteile mit Passiv-PFC damit quasi aus Komplettsystemen verbannt.

Die Effizienz-Vorgaben entsprechen 80Plus-Standard bei 230 Volt Eingangsspannung, eine Zertifizierung wird aber nicht vorausgesetzt. Erfüllt ein Netzteil die Anforderungen für 80Plus im 230-Volt-Netz, sind auch die EU-Minima übertroffen. Bei Netzteilen, die bei 115 Volt von Ecova getestet wurden, ist 80Plus-Standard zum Teil nur unter Berücksichtigung der Toleranz ausreichend. Mit 80Plus-Bronze gehen Systemintegratoren ohne eigene Testausrüstung daher auf Nummer sicher.

80Plus Anforderungen im Überblick
80Plus Anforderungen im Überblick

Bei Servern wird nach Single- und Multi-Output-Netzteilen differenziert. Bei Single-Output-Varianten wird auch noch nach Nennleistung unterschieden.

Typ Effizienz bei
10/20/50/100% Nennleistung
Leistungsfaktor bei
10/20/50/100% Nennleistung
Multi-Output -* / 82 / 85 / 85 -* / 0,80 / 0,90 / 0,95
Single-Output (<500W) 70 / 82 / 89 / 85 -* / 0,80 / 0,90 / 0,95
Single-Output (>500W, ≤1000W) 75 / 85 / 89 / 85 0,65 / 0,80 / 0,90 / 0,95
Single-Output (>1000W) 80 / 88 / 92 / 88 0,80 / 0,90 / 0,90 / 0,95

* kein Minimum vorhanden

Standby-Betrieb

Weiterhin gültig bleiben die Anforderungen an ausgeschaltete Rechner nach ErP Lot 6. Die maximale Leistungsaufnahme des gesamten, ausgeschlateten Rechners darf maximal 0,5 Watt betragen.

Um diese Grenze einzuhalten werden Mainboards mit aktiviertem Sparmodus sowie kompatible Netzteile benötigt. Das Netzteil muss bei 45 Milliampere Belastung auf der +5-VSb-Leitung einen Wirkungsgrad von 50 Prozent erreichen. Der Eigenverbrauch des Netzteils muss bei unter 0,25 Watt liegen. Beide Disziplinen der Standby-Leistungsaufnahme prüfet ComputerBase auch im Rahmen der Netzteil-Tesberichte.

Dokumentationspflichten

Die Verordnung sieht Dokumentationspflichten für Hersteller vor. Diese müssen ab 1. Juli 2014 in technischen Dokumenten und auf ihren frei zugänglichen Webauftritten zu folgenden Aspekten Informationen über Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebooks machen:

  • Gesamtjahresverbrauch (einmal ohne diskrete(n) Grafikkarte(n), einmal mit) in kWh/Jahr
  • Stromverbrauch in den verschiedenen Nutzungsstadien (Leerlauf, Ruhezustand [mit und ohne Wake-on-LAN], Aus-Zustand ) in Watt
  • Effizienz des Netzteils bei 10, 20, 50 und 100 Prozent Last (außer bei Notebooks)
  • Geräuschpegel des Computers (Schalldruckpegel)
  • erreichbare Mindestanzahl an Akku-Ladezyklen
  • Informationen, wann der Computer Energiesparfunktionen aktiviert
  • Anleitung, wie diese vom Nutzer kontrolliert werden können
  • Informationen zum Messverfahren
  • Informationen, in welche Kategorie (A-D) ein Computer fällt
  • allgemeine Produktinformationen (Modellnummer, Herstellungsjahr, Herstellername)

Bei Notebooks, deren Akku für einen Laien nicht mehr wechselbar ist, muss auf diesen Umstand auf der Außenverpackung des Gerätes und auf den Webauftritten des Herstellers gesondert hingewiesen werden.

Für Workstations, mobile Workstations, Desktop-Small-Clients, Small-Scale-Server und Computerserver gelten folgenden Informationspflichten:

  • maximaler Stromverbrauch in Watt
  • Stromverbrauch im Leerlauf, Ruhezustand, Aus-Zustand
  • Effizienz des Netzteils
  • Geräuschpegel des Computers (Schalldruckpegel)
  • Informationen zum Messverfahren
  • Informationen, in welche Kategorie (A -D) ein Computer fällt
  • allgemeine Informationen über das Produkt (Modellnummer, Herstellungsjahr, Herstellername)

Für alle Geräte, die in verschiedenen Konfigurationen erhältlich sind, ist es ausreichend, wenn die verbrauchsintensivste Variante im Detail ausgeführt wird und die sparsameren lediglich genannt werden.

Überprüfungsverfahren

Routine-Kontrollen durch die EU-Kommission sind für die Einhaltung der Anforderungen nicht explizit vorgesehen. Die Marktaufsicht ist den Mitgliedsstaaten überlassen. In Deutschland ist der Vollzug Aufgabe der Bundesländer und dort verschiedenen Stellen zugeordnet. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Bundesländern sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig, während in Hessen die Marktüberwachungsbehörden in den Regierungspräsidien die Aufsicht führen. Die Ämter und Behörden können sowohl selbstständig tätig werden als auch konkreten Hinweisen nachgehen und eigene Messungen durchführen lassen. Auf Anfrage von ComputerBase haben mehrere Aufsichtsstellen bestätigt, eventuellen gemeldeten Verdachtsfällen nachgehen zu wollen. Keine der befragten Stellen konnte hingegen geplante eigene, verdachtsunabhängige Messungen zur Überprüfung der Einhaltung der Effizienz-Vorgaben bestätigen.

Die sind laut Artikel 3/2 der Richtlinie 2009/125/EG allerdings vorgesehen. In diesem ist auch geregelt, dass die Behörden „in angemessenem Umfang geeignete Kontrollen der Konformität der Produkte“ [mit den Grenzwerten; Anm. d. Red.] durchführen und gegebenenfalls nicht konforme Produkte vom Markt nehmen können. Auch im Anhang III der VO 617/2013 wird ausführlich ausgeführt, wie genau im Nachprüfverfahren vorzugehen ist.

Das Prozedere ist in Anhang III festgelegt. Die Behörden eines Mitgliedstaates unterziehen dabei ein einzelnes Geräteexemplar einem Test. Liegen die Testergebnisse innerhalb der Grenzwerte und Toleranzschwellen, hat es bestanden. Ist dem nicht der Fall, werden drei weitere Geräte für die selbe Testprozedur herangezogen. Aus den Ergebnissen dieser drei wird dann der Durchschnitt ermittelt. Liegen die so erlangten Werte innerhalb der gesetzlichen Grenzen, hat das Produkt den Test bestanden. Entsprechen die Werte nicht den Vorgaben, so gilt das Gerät sowie alle anderen unter der selben Produktbezeichnung laufenden Modelle als nicht den Vorgaben entsprechend.

Für die Prüfungen sind eigene Toleranzschwellen vorgesehen. So sind beim Gesamtenergieverbrauch noch all jene Messergebnisse akzeptabel, die von den vorgegebenen Werten um bis zu sieben Prozent abweichen. Für Messungen im Aus- oder Ruhezustand gelten Toleranzen von 0,10 Watt. Diese Prüftoleranzen gelten jedoch nur für die Kontrolleure. Herstellern ist es nicht gestattet, diese Schwankungsbreiten als zulässige Toleranz für die Werte in den technischen Unterlagen heranzuziehen, um eine Übereinstimmung mit den Anforderungen zu erreichen.

Kontrollmessungen

Die Leistungsaufnahme kompletter Rechner ist unproblematisch zu bestimmen: Der Rechner wird über ein hochwertiges Powermeter zur Bestimmung der Leistungsaufnahme mit dem Stromnetz verbunden und die Werte bei ausgeschaltetem Computer und im lastfreien Betrieb abgelesen. Auf Rechner, die ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, muss vor der Messung ein aktuelles Betriebssystem mit ACPI-System (Advanced Configuration and Power Interface) installiert werden. Die Messung im Ruhezustand wird mit derselben Methodik durchgeführt. Für den Heimgebrauch sind ausgewählte preiswerte Energiemessgeräte zur Bestimmung der jeweiligen Leistungsaufnahme ausreichend. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungsaufnahme von über USB versorgten Zusatzgeräten nicht berücksichtigt werden darf.

Leistungsaufnahme 130 Watt am Powermeter
Leistungsaufnahme 130 Watt am Powermeter
ComputerBase-Testplattform für Effizienzmessungen – Chroma 8000 ATS
ComputerBase-Testplattform für Effizienzmessungen – Chroma 8000 ATS
Brennenstuhl Primera-Line PM231E
Brennenstuhl Primera-Line PM231E

Die Bestimmung der Netzteil-Effizienz kann nur mit geeigneten Teststationen erfolgen. Die Lastkalkulation folgt der – auch in Netzteil-Tests von ComputerBase verwendeten – Methodik von Ecova für das 80Plus-Programm. Abweichend zum 80Plus-Programm wird ausschließlich bei 230 Volt Eingangsspannung gemessen, was den Wirkungsgrad im Vergleich zum amerikanischen Stromnetz mit 115 Volt um bis zu etwa drei Prozentpunkte erhöht.

Die Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Verordnung werden durch §13 EVPG Absatz 1 Nr. 6 abgedeckt. Wird gegen „Anforderungen an die Kennzeichnung, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten sowie damit zusammenhängende behördliche Maßnahmen“ verstoßen, so stehen Bußgelder bis hin zu 10.000 Euro im Raum. Wird „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und sonstige Voraussetzungen des Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme, insbesondere Prüfungen, Produktionsüberwachungen oder Bescheinigungen“ nicht entsprochen, so liegt die Obergrenze gar bei 50.000 Euro.

Grundsätzlich wären beim Inverkehrbringen nichtkonformer Rechner oder unzureichender Dokumentation auch Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern denkbar. Von ComputerBase befragte Händler und Netzteil-Hersteller wollen von diesem Mittel allerdings übereinstimmend keinen Gebrauch machen. Die befragten Unternehmen vertrauen eher darauf,, dass die Kunden Rechner, die die Vorgaben nicht erfüllen, meiden.

Grundsätzlich ist Systemhäusern zu empfehlen, allen Anforderungen der Verordnung zu genügen. Erfahrungsgemäß schwappten in der Vergangenheit kurz nach Änderungen gesetzlicher Pflichten von Händlern, Herstellern und Importeuren oft regelrechte Abmahnwellen einzelner Anwaltskanzleien im Auftrag zum Teil kaum bekannter oder winziger Wettbewerber durch Deutschland.