Breitbandausbau: Bitkom fordert 700-MHz-Band für ländliche Gebiete
Vor allem in ländlichen Gebieten soll der Breitbandausbau forciert werden, indem zusätzliche Frequenzen für die mobile Datenübertragung bereitgestellt werden. Die Bundesregierung sollte Mobilfunkanbietern daher den Frequenzbereich von 694 und 790 MHz vollständig überlassen, fordert der IT-Branchenverband Bitkom.
„Wichtig für einen schnellen und umfassenden Ausbau ist nun, dass die Frequenzen im 700-Megahertz-Band komplett an Mobilfunkbetreiber vergeben werden“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene digitale Agenda sieht zwar vor, dass Frequenzen aus dem 700-MHz-Band im Zuge der Digitalen Dividende II versteigert werden. Allerdings soll neben den zweimal 30 MHz, die für den Netzausbau reserviert werden, noch ein Teil der Frequenzen für die Breitbandkommunikation von Sicherheitsbehörden (BOS) und der Bundeswehr genutzt werden (PDF-Datei; S. 10).
Ebenso sollen Konzertveranstalter und Hersteller von Funkmikrophonen an diesem Frequenzbereich interessiert sein, heißt es in der Meldung des Bitkom. Doch nach Ansicht des IT-Verbands dürfe der Breitbandausbau nicht durch eine Spektrumsvergabe an weitere Bedarfsträger untergraben werden. Rohleder: „Die Mobilfunknetzbetreiber sollten mit 2x30-MHz-Spektrum im 700-MHz-Band ausgestattet werden. Nur so und durch das Zusammenspiel mit dem bereits vergebenen 800-MHz-Band können Kapazitäten und Bandbreiten der Mobilfunknetze, die auf der LTE-Advanced-Technologie basieren, ermöglicht werden.“ Zudem würden weniger Sendemasten benötigt werden, womit sich die Kosten für den Breitbandausbau verringern – und die Kostenfrage ist bislang der entscheidende Knackpunkt in den Breitbandplänen der Bundesregierung.
Nach Ansicht des Bitkom wären bei den anderen Interessenten auch Frequenzen unterhalb von 694 MHz nutzbar. Sicherheitsbehörden und Bundeswehr könnten etwa auf das 400-MHz-Band ausweichen, das im Rahmen einer europaweiten Harmonisierung ohnehin für diesen Zweck vorgesehen sei.