Digitale Agenda: Nur Absichtserklärungen zum Datenschutz
Trotz einiger positiver Ansätze beim Datenschutz enthalte die digitale Agenda der Bundesregierung zu wenig konkrete Aussagen, erklärt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Blog-Beitrag. Deutlich kritischer fällt allerdings das Urteil der Verbraucherschutzverbände aus.
Schaar bewertet es grundsätzlich positiv, dass die Bedeutung des Datenschutzes mehrmals betont wird. So wolle die Bundesregierung mit einem „modernen Datenschutz auf hohem Niveau“ auf die Folgen von neuen „Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Big Data, Profilbildung, Web Trekking und Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre“ reagieren. Ebenso begrüßt er, dass die Bundesregierung sich nun auch für eine Umsetzung der EU-Datenschutzreform im kommenden Jahr einsetzen will.
Ohne konkrete Aussagen werde jedoch die Frage aufgeworfen, wie sich diese Ankündigungen auf das staatliche Handeln auswirken. Das betreffe insbesondere den Bereich der Geheimdienste und anderer Sicherheitsbehörden. Denn die Bundesregierung bekenne sich zwar ausdrücklich „zur Aufstockung der Ausstattung der Sicherheitsbehörden, zum Ausbau der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, zur Stärkung des Bundesamts für Verfassungsschutz und zur weiteren Intensivierung der behördenübergreifenden Kooperation“. Ein vergleichbares Bekenntnis für eine stärkere Datenschutzaufsicht suche man allerdings vergebens.
Ein weiterer Kritikpunkt von Schaar: In den Bereichen Informationsfreiheit und Transparenz sei die digitale Agenda „unterbelichtet“.
Verbraucherschutz: Absichtserklärungen statt konkrete Maßnahmen
Deutlich skeptischer reagierten indes die Verbraucherschutzverbände. „Der Kabinettsbeschluss zur Digitalen Agenda steht beim digitalen Verbraucherschutz sogar noch hinter dem Koalitionsvertrag zurück“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Statt konkreter Maßnahmen prägen Absichtserklärungen die Agenda. So existieren etwa keine konkreten Ansätze, wie sich eine Profilbildung mittels individualisierter personenbezogener Daten eindämmen lässt. Erforderlich sei zudem eine Anzeigenpflicht für Unternehmen, die Scoring-Verfahren anwenden. Und der Mobile Commerce müsse verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
Solche Regelungen sind laut der Verbraucherschutz-Verbände allerdings nötig, da die „Internetökonomie in zentralen Nutzerbereichen von Quasi-Monopolisten wie Google, Facebook und Amazon dominiert“ werde. Doch Transparenz und Verbraucherinformation wären politisch nicht ausreichend, wenn Nutzer praktisch keine Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Internetdiensten zu wählen.