VG Media: Verlage scheitern mit Kartellbeschwerde gegen Google
Im Streit um das Leistungsschutzrecht sind die Presseverlage mit der Kartellbeschwerde gegen Google gescheitert, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Es bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht, um ein Missbrauchsverfahren einzuleiten, sagte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.
Die VG Media, die als Rechteverwerter für mehrere Verlage auftritt, hatte die Kartellbeschwerde eingereicht, weil Google trotz Leistungsschutzrecht keine Lizenzgebühren für die Darstellung von Artikel-Ausschnitten in der Suchmaschine zahlen will. Stattdessen führte der Suchmaschinenbetreiber eine Einverständniserklärung für Google News ein: Artikel erscheinen nur dann in dem News-Aggregator, wenn die Verlage auf mögliche finanzielle Ansprüche durch das Leistungsschutzrecht verzichten.
Nach Ansicht der Verlage missbrauche Google auf diese Weise die dominante Marktposition im Suchmaschinengeschäft. Das Bundeskartellamt folgt dieser Argumentation allerdings nicht. Die Beschwerde der VG Media sei nicht schlüssig und liefere auch keinen Anfangsverdacht. Stattdessen werden lediglich potentielle Kartellrechtsverstöße von Google aufgeführt. Dem Bericht der FAZ zufolge enthalte die Beschwerde zudem keine konkreten Anlässe, bei denen die Verlage aufgrund des Streits um das Leistungsschutzrecht benachteiligt wurden – weder in Google News noch in der normalen Google-Suche.
Stattdessen kritisieren die Kartellwächter die Forderungen der Verlage. Denn diese müssten ihre Artikel nicht mit so langen Snippets versehen, dass diese unter das Leistungsschutzrecht fallen – zumal noch offen ist, was genau unter den vom Leistungsschutzrecht ausgenommen „kleinsten Textausschnitten“ („Snippets“) zu verstehen ist. Unabhängig von dieser Frage bestehe für Google zumindest keine Pflicht, die Artikel-Abschnitte von den Verlagen aufzukaufen.
Laut FAZ kündigt das Bundeskartellamt darüber hinaus an, womöglich auch auf Seiten der Verlage zu prüfen, ob es sich bei der Verleger-Gemeinschaft in der VG Media nicht um ein „verbotenes Kartell“ handelt. Für Google bedeutet das allerdings keinen Freifahrtschein, denn das Bundeskartellamt werde das Verhalten des Suchmaschinenbetreibers weiterhin beobachten. Sollte Google etwa im Zuge des Streits ein Web-Angebot der Verlage aus der allgemeinen Suche entfernen, müssen die Kartellwächter nicht auf eine Beschwerde warten, um aktiv zu werden.
VG Media wertet Entscheidung des Kartellamts als Etappensieg
Derweil zeigt sich die VG Media in einer ersten Reaktion (PDF-Datei) äußerst zuversichtlich. Mit der Beschwerde sollte demnach sichergestellt werden, dass die „Vergütungsansprüche der Verlage (...) nicht durch ein missbräuchliches Verhalten von Google beeinträchtigt oder vereitelt“ werden. Denn nun liege schriftlich vor, dass es sich vermutlich um einen Kartellrechtsverstoß handelt, wenn Web-Angebote der Verlage aufgrund des Streits um das Leistungsschutzrecht vollständig aus der Web-Suche entfernt werden.
„Wenn Google weiterhin verwertet, muss Google die Nutzung in einer von den Zivilgerichten noch festzustellenden Höhe vergüten und kann die Verlage nicht mit Auslistung aus der allgemeinen Websuche bestrafen“, so das Fazit der Rechteverwerter.