Datenschutzbeauftragte: Andrea Voßhoff fordert mehr Rechte und Unabhängigkeit
Die Bundesregierung will die Unabhängigkeit der obersten deutschen Datenschutzbehörde stärken, doch der entsprechende Gesetzentwurf geht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) nicht weit genug. Eine effektive Datenschutzaufsicht benötige vor allem erweiterte Sanktions- und Eingriffsbefugnisse.
Bislang sieht der Gesetzentwurf (PDF-Datei) vor, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu stärken, indem diese nicht mehr dem Innenministerium unterstellt wird. Stattdessen soll die Datenschutzaufsicht – vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof – zu einer obersten Bundesbehörde ernannt werden, die „ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle“ unterstehe. Veranlasst wurde diese Entscheidung durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Ob die Vorgaben der EuGH-Richter mit dem Gesetzentwurf erfüllt werden, bezweifelt jedoch der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. In einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org kritisiert er, dass „dem bzw. der Bundesbeauftragten jegliche Sanktionsmöglichkeit gegen Unternehmen der Post- und Telekommunikationswirtschaft, die seiner Datenschutzaufsicht unterliegen, vorenthalten werden“. Laut Schaar handelt es sich bei den derzeitigen Plänen daher um einen Verstoß gegen EU-Recht. In diesem würden Regierungen verpflichtet werden, die „Datenschutzbehörden mit wirksamen Instrumenten zur Durchsetzung des Datenschutzes auszustatten“.
Bislang haben nur Landesdatenschutzbeauftragte die Möglichkeit, Behörden und Unternehmen bei Datenschutzverstößen mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Rechte müssten nun auch den Datenschutzbeauftragten im Bund zugestanden werden, fordert etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz im Interview mit Handelsblatt Online. „Ansonsten bliebe insbesondere ihre Aufsichtszuständigkeit im Telekommunikationssektor rechtlich fragwürdig zahnlos“, so von Notz.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff fordert darüber hinaus mehr Personal. Da die Behörde nun aus dem Innenministerium herausgelöst werde, bestehe ein erhöhter Bedarf. Doch laut dem Entwurf sollen lediglich vier zusätzliche Stellen für Verwaltungsaufgaben geschaffen werden. Der Linken-Abgeordnete Jan Korte hält das für ein „Zeichen der Geringschätzung und Missachtung“ von Seiten der Bundesregierung, da „das Personal bei anderen Bundesbehörden wie Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt“ im Rahmen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes „um insgesamt mehr als 250 Stellen aufgestockt“ werde.