Uber: Landgericht Frankfurt verbietet Taxi-App deutschlandweit
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einer einstweiligen Verfügung für ganz Deutschland den Betrieb der Taxi-App Uber untersagt. Die Vermittlung von Fahrgästen und Fahrern muss ruhen. Bei Missachtung droht Uber eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
In ihrer Begründung (PDF) warfen die Richter Uber „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor und folgten dem Vorwurf, wonach durch Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen wird. So würden Personen befördert, „ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein“. Uber führe die Fahrten zwar nicht selbst aus, sei als Vermittler aber maßgeblich daran beteiligt. Das US-Startup kündigte an, Widerspruch einlegen und eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erwirken zu wollen.
Für die Taxifahrer ist die Frankfurter Entscheidung ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Taxi-App, die sich selbst als Car-Sharing-Dienst sieht. Zuvor hatte Uber in Hamburg ein Verbot abwenden können; in Berlin ist der Dienst seit Mitte August verboten.
Die Taxifahrer sehen ihr Geschäft durch Uber unterlaufen. Der Dienst vermittelt Fahrten zwischen beliebigen Fahrern und Fahrgästen und behält dabei 20 Prozent des Preises als Gebühr ein. Da häufig Privatpersonen zu Fahrern werden, entfallen zahlreiche Kosten, was die Uber-Fahrten mitunter deutlich günstiger macht, als Fahrten mit einem Taxi – ein Umstand, der zum Aufstand der Taxifahrer gegen das Startup geführt hat.