Bundesnetzagentur: Freie Routerwahl nur per Gesetz möglich
Mit der kommenden Transparenzverordnung untergrabe die Bundesnetzagentur die Abschaffung des Routerzwangs, wurde in der letzten Woche kritisiert, nachdem zuvor ein Entwurf der Verordnung durchgesickert ist. Nun hat die Behörde reagiert und die Vorwürfe zurückgewiesen.
Demnach handele es sich um ein Missverständnis, weil die Bundesnetzagentur den Routerzwang mittels der Transparenzverordnung ohnehin nicht abschaffen könne. „Es gibt rein juristisch betrachtet keine Ermächtigungsgrundlage, im Rahmen der Transparenzverordnung festzulegen, wo der Netzabschlusspunkt liegt“, sagte eine Sprecherin laut Golem.
Die Definition des Netzabschlusspunkts ist eine Kernfrage im Streit um den Routerzwang. Denn dieser wird von den Netzbetreibern mit dem Argument legitimiert, nicht die TAE-Dose stelle das Ende des Netzes dar, sondern der Router. Den Kunden sind daher juristisch die Hände gebunden, zumal sich das Gerät aufgrund der geheim gehaltenen Zugangsdaten ohnehin nicht wechseln lässt.
Diese Vorgehensweise zu unterbinden, sei nun die Aufgabe der Politik. Die Bundesnetzagentur könne das nicht leisten, weil diese nicht über die notwendige Ermächtigungsgrundlage verfügt, erklärte die Sprecherin der Behörde. Daher sei auch die Transparenzverordnung „das falsche Mittel, um einen Netzabschlusspunkt zu definieren. (…) Was sie darf und kann, ist Transparenz zu schaffen.“
Deswegen enthält der umstrittene Entwurf der Transparenzverordnung vom September nur noch die Vorschrift, dass Internetprovider die Kunden explizit informieren müssen, wenn „das integrierte Zugangsgerät (…) nicht ausgetauscht werden darf“. Nicht erklärt wird allerdings, aus welchen Gründen es in einem älteren Entwurf noch hieß, die Verträge müssten einen „Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten“ enthalten.
Wie dem auch sei: Das Bundeswirtschaftsministeriums hat bereits in der letzten Woche erklärt, dass den Internetnutzern die freie Routerwahl ermöglicht werden soll. An einem entsprechenden Gesetzentwurf werde derzeit gearbeitet. Zudem sagte eine Sprecherin des Ministeriums, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesnetzagentur das Ziel verfolgen, eine „Regelung zur freien Routerwahl in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen“.