Dimitris Avramopoulos: EU-Kommission setzt auf Vorratsdatenspeicherung
Die sich konstituierende EU-Kommission plant eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, erklärte der designierte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos im EU-Parlament. Eine entsprechende Richtlinie soll im Einklang mit dem Urteil von Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen, durch das die alte Regelung gekippt wurde.
Die Frage des EU-Abgeordneten lautete, wie die neue EU-Kommission das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen will. Nach Ansicht von Avramopoulos sei zunächst eine sorgfältige Analyse erforderlich, da die Richter strenge Vorgaben für eine Neuregelung erteilt haben. Wenn diese mit EU-Recht vereinbar sein soll, muss etwa bei der Speicherung zwischen verschiedenen Datentypen differenziert werden. Zudem müssen beim nächsten Anlauf wirksame Datenschutzgarantien enthalten sein.
Auf die Vorratsdatenspeicherung komplett verzichten – so wie es Bürgerrechtler und Netzaktivisten fordern – will Avramopoulos allerdings nicht. Elektronische Kommunikationsdaten wären ein wichtiges Instrument für strafrechtliche Ermittlungen. Daher müsse die EU für „die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter die Mittel bereitstellen, die für die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten einschließlich Cyberkriminalität erforderlich sind“ – allerdings „ohne Abstriche beim Recht auf Privatsphäre und beim Schutz personenbezogener Daten zu machen“.
Nächste Runde im Streit um die Vorratsdatenspeicherung
Dass ein solcher Kompromiss auf Basis des EuGH-Urteils überhaupt möglich ist, haben Juristen jedoch schon kurz nach der Entscheidung des EuGH angezweifelt. Ähnlich fällt die Einschätzung von Justizminister Heiko Maas (SPD) aus. Denn seiner Ansicht nach ist nicht klar, ob „eine anlasslose Speicherung (…) rechtlich überhaupt noch möglich ist“.
Avramopoulos liefert derweil keine Ansätze für eine potentielle Lösung. Er verkündete lediglich, die „besten Optionen für das weitere Vorgehen“ prüfen zu wollen. Bewertet werden sollen diese „in einem offenen Dialog mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, den Bürgerinnen und Bürgern, den Datenschutzbehörden und der Industrie“. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, existieren für die EU-Staaten keine Vorschriften von Seiten der EU. Diese können also „nach wie vor einschlägige nationale Rechtsvorschriften erlassen beziehungsweise beibehalten“.
Innerhalb der Bundesregierung könnte der Streit um die Vorratsdatenspeicherung somit wieder angeheizt werden. Sicherheitspolitiker rund um Innenminister Thomas De Maizière (CDU) beharren auf eine rasche Neuregelung. Doch der für das Gesetz zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) will keinen Entwurf vorlegen, solange die EU-Kommission keine entsprechende Richtlinie verabschiedet hat. Avramopoulos nimmt nun eine Position zwischen beiden Lagern ein: Er bekennt sich zwar klar zu Vorratsdatenspeicherung, räumt aber auch dem Schutz der Privatsphäre einen hohen Stellenwert ein.